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Änderung der Rechtslage

Dies ist eine Diskussion zu Änderung der Rechtslage innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 08.10.2007, 11:56
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Änderung der Rechtslage

A stellt einen Antrag auf Familienzusamenführung. Während sich dieser in Bearbeitung befindet, tritt die Reform des Zuwanderungsgesetztes (bzw. das neue Ausländergesetz) in Kraft. A muß nunmehr die darin gestellten Anforderungen erfüllen.

Müßte der Antrag nicht nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung bearbeitet werden? (Wie beispielsweise Ansprüche von vor der Schuldrechtsreform ja auch nach dieser noch nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Anpruchsentstehung abgeurteilt werden) Oder gibt es soetwas im Öffentlichen Recht nicht?
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Alt 08.10.2007, 18:19
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AW: Änderung der Rechtslage

Zitat:
Zitat von Soledad
Müßte der Antrag nicht nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung bearbeitet werden?
Das müßte er - wenn das Gesetz eine entsprechende Überleitungsvorschrift hätte. Hat es aber nicht.
Siehe im Gegensatz dazu die Überleitungsvorschrift beim Einbürgerungsrecht:

*§ 40c

Auf Einbürgerungsanträge, die bis zum 30. März 2007 gestellt worden sind, sind die §§ 8 bis 14 und 40c weiter in ihrer vor dem 28. August 2007 (BGBl I. S. 1970) geltenden Fassung anzuwenden, soweit sie günstigere Bestimmungen enthalten. *

Im AufenthG fehlt eine solche Bestimmung. Deswegen gilt im Ausländerrecht seit 28.8. das neue Recht für alle.
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