
27.05.2009, 12:58
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| Boardneuling | | Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 5
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| Abschiebungsvoraussetzungen Mal angenommen den Fall,ein Asylsuchender in Deutschland würde den deutschen Behörden seine wahre Identität aus Furcht vor Abschiebung nicht mitteilen.Dieses über einen Zeitraum von ca. drei Jahren ununterbrochenen Aufenthaltes in der Bundesrepublik. Welche Handhabe hätte der deutsche Staat diese Person dennoch abzuschieben,wenn sie zweimal wissentlich eine falsche Identität angegeben hätte und diese auch jeweils von den Behörden als falsch enttarnt worden wäre? |