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Abschiebungshindernis Passlosigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Abschiebungshindernis Passlosigkeit innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.10.2006, 16:49
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Question Abschiebungshindernis Passlosigkeit

Hallo,

mal angenommen, jemand sollte ausgewiesen werden. Dieser hat jedoch keine Papiere bzw. weigert sich diese vorzulegen, weil er weiß, dass er sonst ausgewiesen wird.
Es folgen Duldungen um Duldungen. Wie soll das weiter gehen?
Könnte derjenige aufgrund seiner Mitwirkungspflicht zur Herausgabe gezwungen werden?

Danke für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2006, 11:56
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AW: Abschiebungshindernis Passlosigkeit

Keine Bange. Die Behörde wird es schon schaffen, die für die Abschiebung nötigen Papiere zu besorgen. Dauert zwar ne Weile, aber meistens klappt das irgendwann. Kann man auch nachlesen bei www.info4alien.de
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2006, 09:28
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AW: Abschiebungshindernis Passlosigkeit

Zitat:
Zitat von Mitleser
Keine Bange. Die Behörde wird es schon schaffen, die für die Abschiebung nötigen Papiere zu besorgen. Dauert zwar ne Weile, aber meistens klappt das irgendwann. Kann man auch nachlesen bei www.info4alien.de
und wie stellt die behörde das dann?
ist verschuldete, d.h. absichtliche passlosigkeit ein abschiebungshindernis oder ist dies nur der fall, wenn sie unverschuldet ist?!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2006, 22:30
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AW: Abschiebungshindernis Passlosigkeit

Wie geht denn eine unverschuldete Paßlosigkeit? Allenfalls bei Verlust oder Diebstahl. Das wird aber ganz schnell eine verschuldete, wenn man sich nicht umgehend um Ersatz bemüht. Und erzählt bloß nicht immer das Märchen, man könne keinen Paß von seiner Botschaft bekommen. Wer das will, bekommt immer einen.
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