Dies ist eine Diskussion zu Abschiebung zurück ins Heimatland oder volle Erlaubnis zum Aufenthalt in Dtl. ? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Abschiebung zurück ins Heimatland oder volle Erlaubnis zum Aufenthalt in Dtl. ? Mich interessiert folgendes: Familie X flieht aus einem Land, wo Krieg herrscht, nach Deutschland. Nun leben diese schon 6 Jahre in Dtl. Soweit ich weiß hat man in so einem Fall keine Staatsbürgerschaft. Wie sieht es aus mit den Kindern der Familie X. Drei davon waren mit auf der Flucht. Einer in Dtl geboren. Besteht die Gefahr, dass jemand von denen oder gar alle wieder abgeschoben werden? Und wenn ja, was muss dafür passiert sein? Oder hat Familie X jetzt die volle Berechtigung in Dtl. zu leben ohne der Gefahr ausgezetzt zu sein wieder abgeschoben zu werden? |
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| AW: Abschiebung zurück ins Heimatland oder volle Erlaubnis zum Aufenthalt in Dtl. ? Warum hat man keine Staatsbürgerschaft? Wie hat man denn die des Heimatlandes verloren? Wird in diesem Land jeder Flüchtling "zwangsentlassen"?
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| AW: Abschiebung zurück ins Heimatland oder volle Erlaubnis zum Aufenthalt in Dtl. ? ich meinte natürlich, dass diese keine deutsche Staatsbürgerschafz haben. Die kriegt man aj auch nicht so schnell. Als Asylbewerber nur im Falle einer Heirat soweit ich informiert bin. |
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| AW: Abschiebung zurück ins Heimatland oder volle Erlaubnis zum Aufenthalt in Dtl. ? www.info4alien.de unter diesem Link kann man eine Menge nachlesen, so auch das mit der deutschen Staatsbürgerschaft. Aber da träum mal weiter. Wie ist der Status jetzt? Immer noch Asylbewerber? Abgelehnter Asylbewerber mit Duldung? Oder als Flüchtling anerkannt? (Bürger-)Kriegsflüchtlinge erhalten i.d.R. nur einen Aufenthalt für die Dauer des Problems. Das heißt also: Wenn Krieg vorbei, dann zurück nach Hause. Weiß man aber ja vorher. Irgendjemand muß den Mist ja auch wieder aufbauen. Geht sowieso auf Kosten der EU, das nur nebenbei. Auch eine anerkannte Asylberechtigung wird widerrufen, wenn der Grund dauerhaft entfallen ist. Das muß ja auch so sein, ansonsten würden hier heute noch Leute mit Asylpaß rumlaufen, die längst EU-Bürger sind, z.B. Spanier und Griechen aus der Zeit der Militär-Regime dort. Ansonsten stochern wir weiter im Nebel: Wo ist Krieg, wo kommen die Leute her? |
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| AW: Abschiebung zurück ins Heimatland oder volle Erlaubnis zum Aufenthalt in Dtl. ? Danke für den Link, da werd ich gleich mal vorbeischaun. Also, aktueller Status ist glaub ich "als Flüchtling anerkannt" . Jedefalls besteht Aufenthaltsgenehmigung und die Erwachsenen haben auch eine feste Arbeitsstelle. Hinzuzufügen ist, dass diese aus Afghanistan kommen. Also, vor ca. 12/13 Jahren hat die Flucht aus dem Land stattgefunden, für gewisse Zeit war Familie X aber auch in einem anderen Land. Aber egal. Mich interessiert nur, ob man sich sicher sein kann, dass man nun endgültig in Dtl leben darf. |
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| AW: Abschiebung zurück ins Heimatland oder volle Erlaubnis zum Aufenthalt in Dtl. ? Bei einer festen Arbeitsstelle ist es sehr unwahrscheinlich, daß im Falle des Asylwiderrufs auch der Aufenthalt beendet wird. Wenn der rechtmäßige Aufenthalt schon länger als 8 Jahre dauert, sollte man auch mal über eine Einbürgerung nachdenken. Auch dazu gibt es Infos unter dem genannten Link. |
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| AW: Abschiebung zurück ins Heimatland oder volle Erlaubnis zum Aufenthalt in Dtl. ? ok, gut, ich denke damit ist mir geholfen |
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| AW: Abschiebung zurück ins Heimatland oder volle Erlaubnis zum Aufenthalt in Dtl. ? Oh geliebtes Deutschland !! Immer noch Paradies für alle Menschen dieser Welt !!!! |
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| AW: Abschiebung zurück ins Heimatland oder volle Erlaubnis zum Aufenthalt in Dtl. ? Zitat:
Ansonsten: Was soll diese unqualifizierte Äußerung in einem Rechtsforum? Das passt besser in ein rechts-Forum! Gibt ja genug Foren mit brauner Soße im www. |
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| Zitat:
Ich habe einen Steuersatz von fast 50 % und da habe ich das recht dazu sowas hier zu sagen ! Denn eines sollte man nicht vergessen : Wer soll das immer bezahlen ?? Wir oder etwa nicht ??? Geändert von lavidaloca (02.12.2007 um 14:19 Uhr). |
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