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Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Dies ist eine Diskussion zu Abschiebung wegen Urkundefählshung? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 14:27
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Wink Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Hallo!

Also F hat ihre Monatskarte gefählscht und benutzt. Sie kommt aus einem EU land.
Die Staatsanwalt hat sie angeschrieben und sie hat die totale panik bekommen.
Was könnte ihr passieren? Entzug des Arbeitserlaubnis? Abschiebung? Geldstrafe?

Danke schön
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 16:29
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AW: Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Zitat:
Zitat von sarah2505
Hallo Humungus!

Danke für deine Antwort!

Mal angenommen eine EU Ausländerin hat eine Urkundefälschung begangen ( Monatskarte).
Womit sollte sie rechnen? Abschiebung, Entzug der Arbeitserlaubnis oder Geldstrafe?


Danke


Zum einen gratuliere ich schon mal zum Freundeskreis


...zum anderen, darf sich die EU-Ausländerin je nach Bundesland und Gewichtung der Staatsanwaltschaft, wie auch Ausländerbehörde eventuell auf ihr Heimatland freuen.
In Bayern z.B. ist man derzeit über jede Möglichkeit zum Entzug einer vorläufigen Duldung bei Straftaten erfreut. Mit Entzug dieser erlischt auch die Arbeitserlaubnis.

Andererseits oder z.B. ausgehend von Berliner Toleranzsystemen, könnte auch man mal locker relaxt bleiben.

Kurzum hierzu spielen schon auch unterschiedliche Beurteilungs- und Anwendungsverfahren eine Rolle, wie auch eventuell wirkende Vorgeschichten des Täters das einflussnehmende Handeln seitens der Ausländerbehörde.
Zu § 263 oder auch 267 gehört jedenfalls genug kriminelle Energie, welche kaum einer charakterlichen Eignung entspricht.


Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 17:23
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AW: Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Monaco, danke für deine Antwort!

Da sieht nicht gut aus die arme F.

Sie wohnt im BW und das ist ihre erste Straftat, sowiel ich weiss.

Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 17:27
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AW: Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Wie alt, was arbeitet diese?
Seit wann hier?
Läuft ein Asylverfahren?
Woher kommt diese?
Wie ist ihr soziales Umfeld, die Eltern?


All das ist schon auch notwendig, um überhaupt Alarmstimmung geben zu können, oder eben weniger!


Lg.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 17:34
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AW: Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Alter, so unter 30.
Sie arbeitet als aushilfe.
Lebt seit ungefähr 3 jahre in Deutschland.
Die Eltern leben im ausland und nicht vorbestraft.

Mehr weiss ich nicht über sie!
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  #6 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 17:42
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AW: Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Sie ist keine Asylantin!

Danke sehr

Viele Grüße
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Alt 27.01.2008, 17:46
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AW: Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Um als EU-Bürger ausgewiesen zu werden ist m.W. etwas mehr vonnöten als eine erstmalige Urkundenfälschung...

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Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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  #8 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 18:06
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AW: Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Vielen Dank
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  #9 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 19:24
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AW: Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Zitat:
Zitat von Dopamin
Um als EU-Bürger ausgewiesen zu werden ist m.W. etwas mehr vonnöten als eine erstmalige Urkundenfälschung...

Dopamin
Um mal wahllos aus einem anders gearteten Fall,.... aber trotzdem einen Hinweis im Teil zu geben,
um den Dopaminschen Leitsatz,...
der Bestärkung zum Unrechtsbewusstsein oder Lapidarität entkräftend,....

Auszug:

BVERWG – Urteil vom 15.03.2005, Aktenzeichen: BVerwG 1 C 26.03
Leitsatz: 1. Auch die bloße Teilnahme an Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen kann einen Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG) und damit zugleich einen Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 2 AuslG darstellen, wenn sie unter dem Gesichtspunkt der maßgeblichen Verbotsgründe erheblich ist, auf die verbotene inländische Tätigkeit des Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Außenwirkung zu erzielen.

Will damit sagen, dass nicht alles ganz so lustisch ist wie " an der Nordseeküste, klasch, klasch,..."

Lg. aus München


Ps.

... möchte zu diesem TE keine besondere Dramaturgie leisten, aber schon gar nicht das Ruhekissen!
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  #10 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 19:39
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AW: Abschiebung wegen Urkundefählshung?

Monaco,

leider hast Du vergessen die Herkunft des in diesem Urteil zitierten Fall zu erwähnen, für EU Bürger gelten Vorrechte, die NICHT-EU Bürger NICHT haben auch wenn Beckstein gern was anderes hätte... Oder wie war das noch mit dem jugendlichen Griechen in der Münchner U-Bahn?

Dopamin
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