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abschiebung trotz heirat mit einer deutschen?

Dies ist eine Diskussion zu abschiebung trotz heirat mit einer deutschen? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.10.2007, 18:20
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abschiebung trotz heirat mit einer deutschen?

hallo,

habe folgende frage.
und zwar geht es darum. X (türkischer abstammung) hat Y geheiratet und mit ihr auch ein kind, somit hat er ja deutsche staatsbürgerschaft bzw, darf in deutschland bleiben???
jetzt ist aber folgendes eingetreten, aufgrund einer straftat wurde er zu einer freiheitsstrafe von 9 jahren verurteilt.
seine frau hat sich von ihm scheiden lassen (scheidung ist schon durch) und ist mit dem gemeinsamen kind ins ausland gezogen. da sie nicht will dass er kontakt zu sein kind hat, musste er alle rechte die er für das kind hatte übern anwalt abtreten, sodass er kein sorgerecht mehr für das kind hat.
jetzt zu meiner frage.
kann er jetzt abgeschoben werden? oder kann er aufgrund der des u.a.kindes seine haftstrafe in deutschland absitzen und dann hier in die freiheit entlassen werden!?
gibt es bei einer langzeitstrafe auch die möglichkeit auf entlassen nach 2/3 oder nach der halbstrafe?!

bin mir nicht sicher ob das das richtige forum ist, hoffe aber trotzdem auf hilfe.

vielen dank im voraus und noch einen schönen abend!!

lg
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  #2 (permalink)  
Alt 04.10.2007, 19:19
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AW: abschiebung trotz heirat mit einer deutschen?

Hi....man soll ja wirklich versuchen seine privaten Gefühle aussen vor zu lassen, denn sonst müßte ich mit dem Satz...HOFFENTLICH WIRD ER ABGESCHOBEN....beginnen.....
Also....wie kommst du darauf, das er Auf grund der Heirat und der Tatsache, das er ein in Deutschland geborenes Kind hat, automatisch auch die Deutsche Staatsbürgerschaft hätte, oder ein anrecht darauf ?? ALSO DEM IST NICHT SO !!!
Ein Sorgerecht könnte er während der Haftzeit ohnehin nicht ausüben, abgesehen davon scheint die Mutter eh die "bessere" Bezugsperson zu sein.
Zu deiner Frage i.S. Abschiebung.....also es ist im Regelfall so, das er nach der Hälfte seiner Haftzeit....also nach ca 4,5 Jahren in sein Heimatland abgeschoben wird...dies ist gängige Praxis.
Eine entlassung Verbüssung der hälfte od zwei drittel ist theoretisch auch bei längeren Haftstrafen möglich, aber in deinem erwähnten Fall ist die Abschiebung eine 99 % Sache.
Ist natürlich nur meine Meinung..sonst NIX....Gruß Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 04.10.2007, 19:52
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AW: abschiebung trotz heirat mit einer deutschen?

danke dir, ist auch die antwort die ich mir erhofft habe

ich dachte man bekommt die deutsche staatsbürgerschaft automatisch nach ner gewissen zeit die man verheiratet ist/war.
mir war so, als hätte ich das mal irgendwo gehört, aba wenn das nich der fall is, dann ist das auch gut )

danke für die schnelle antwort.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.10.2007, 21:59
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AW: abschiebung trotz heirat mit einer deutschen?

Zitat:
Zitat von Paulinka20

ich dachte man bekommt die deutsche staatsbürgerschaft automatisch nach ner gewissen zeit die man verheiratet ist/war.
Nee nee da muß man schon noch eine ganze Menge mehr an Auflagen erfüllen, als nur verheiratet zu sein
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 05.10.2007, 09:25
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AW: abschiebung trotz heirat mit einer deutschen?

http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm

Da kann man das nachlesen.

und bei einer Strafe von 9 Jahren der Abschiebung zu entgehen, sollte bei einem Türken noch unwahrscheinlicher sein als ein 6er im Lotto.
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