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abschiebung trotz deutschem kind möglich?

Dies ist eine Diskussion zu abschiebung trotz deutschem kind möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2006, 11:10
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abschiebung trotz deutschem kind möglich?

Hallo, ich bin neu hier und ich habe ein Problem..hoffentlich kann mir jemand behilflich sein. dankeschön im voraus

der sachverhalt:

Herr B.(guinea) und Frau R. (deutsche) haben eine gemeinsame 5jährige Tochter. Herr B. hat trotz des deutschen Kindes immer noch die duldung, weil er mehrfach vorbestraft ist (unter anderem hat er sich als kriegsflüchtling aus sierra leone ausgegeben,wurde deswegen zu 7 monaten gefängnis(2 jahre bewährung) verurteilt.) außerdem ist er des öfteren wegen drogenhandel und Körperverletzung in erscheinung getreten.

Die Ausländerbehörde verweigert bis dato die aufenthaltsgenemigung.

Frau R. und Herr B. sind bereits seit März 2004 getrennt. Bis Oktober 05 teilten sich beide Parteien das gemeinsame Sorgerecht der Tochter, dass ihm allerdings auf antrag der kindesmutter entzogen wurde.
seit einem Jahr besteht kaum noch kontakt zum vater,da er sich nur auf drängen der mutter gemeldet hat und auch sonst kaum bemühungen gezeigt hat, außer das er hin und wieder geld und kleidung (letztmalig im mai 06) gebracht hat.

im august 06 allerdings hat die kindesmutter post vom anwalt von herr b. erhalten, in dem er umgangsrecht fordert.
dieses wird nur am 12.12 vor dem familiengericht verhandelt.
meine frage nun:

1. hat er chancen die tochter zu bekommen
2. hat er überhaupt noch ein recht in diesem land zu bleiben (ausweisung stand 2002 schon fest, wurde aber auf grund des gemeinsamen sorgerechts wieder zurück gezogen. dieses besitzt er nun ja nicht mehr)
3. wäre es sinnvoll den rechtsanwalt von frau r. zu bitten, die ausländerbehörde über den stand der dinge zu informieren?

vielen dank für die hilfe

Nadine84

Geändert von Nadine84 (19.11.2006 um 22:04 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2006, 11:04
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AW: abschiebung trotz deutschem kind möglich?

Zitat:
Zitat von Nadine84
die ausländerbehörde über den stand der dinge zu informieren?
Ja natürlich.

Zitat:
Zitat von Nadine84
seit einem Jahr besteht kaum noch kontakt zum vater,da er sich nur auf drängen der mutter gemeldet hat und auch sonst kaum bemühungen gezeigt hat, außer das er hin und wieder geld und kleidung (letztmalig im mai 06) gebracht hat.
Genau deshalb habe ich oben mit ja gestimmt. Der Bezug zum Vater scheint getrübt zu sein und wenn er nicht gewillt ist sich um sein Kind zu kümmern, so sollte man alles daran setzen im jenes Umgangsrecht zu verweigern.

Allerdings hat Holzschuher hier schon recht. Der Vater hat ein Umgangsrecht, dass darf man nicht vergessen, nur geht eine Entscheidung eben nur zum Wohle des Kindes aus. Ich stimme dem was Holzschuher geschrieben hat zu. Das oben ist meine persönliche Meinung.
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Alt 11.12.2006, 09:40
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AW: abschiebung trotz deutschem kind möglich?

Guten morgen,

morgen ist nun Gerichtsverhandlung.

Frau R. hat mittlerweile auch mit der Ausländerbehörde gesprochen. Dort hat Sie erfahren,dass Herr B. mitte Nov. vorgeladen wurde und mitteilte, dass er noch das sich noch das Sorgerecht mit Frau R. teilt und das er bald vor hat, Frau R. zu heiraten (beides entspricht nicht der Wahrheit), was Frau R. auch gleich richtig gestellt hat (ihr Anwalt hat dies auch nochmal schriftlich bestätigt). Die Ausländerbehörde hatte aufgrund der Aussage von Herr B. eigentlich vorgehabt ihm eine Aufenthaltsgenemigung auszustellen, was ihm nunmehr aber wieder versagt wurde. (droht abschiebung?)

Am 24.11.2006 ist die Tochter von Frau R. 5 jahre alt geworden. Herr B. erschien in den abendstunden (er hat die tochter letzmals im dez.05 gesehen) mit teuerem Schmuck für die tochter(kette, armband, ohrringe alles echt gold von einem namenhaften juwelier). Die Frage ist allerdings, wie er die sachen bezahlt hat, denn alleine vom geld,was eine geduldete person bekommt, ist das bekanntlich nicht möglich, (über die herkunft des geldes lässt sich nur spekulieren (drogenhandel?!?)).
Die tochter von frau r. war ziemlich verstört als sie ihrem vater gegenüber stand(zeugen bestätigen das vor gericht). er hat sie dann hochgerissen auf seinen arm, wo sie sofort anfing zu schreien, dass sie runter wolle. als herr b. dann irgendwann zu der einsicht kam, dass das nicht bringt, hat er von seiner tochter abgelassen und ist wieder verschwunden.
seit dem hat er sich auch weder bei frau r. noch bei seiner tochter gemeldet. sowieso war der geb. überhaupt nur der 2. kontakt seit ende august/anfang september (zwischenzeitlich erfolgte nur ein anruf).

Meineserachtens ein bisschen wenig, für einen vater, der doch unbedingt umgangsrecht pflegen möchte, oder?!?

Im Gutachten des Jugendamtes steht, dass die behörde einen umgang nur zustimmt, wenn der aufenthalt gesichert ist, doch durch eine dulung ist das doch nicht der fall, oder?

Also, dieser Mann hat gelogen bei der Ausländerbehörde um einen aufenthalt hier zu erlangen, kauft teuren schmuck, mutmaßlich durch drogenhandel finanziert und er hat sich in den letzten 4 monaten 2 mal gemeldet...meine frage nun: wo bitte schön handelt dieser mann ZUM WOHLE seines kindes?

über ein paar antworten, erfahrungsberichte oder der gleichen würde ich mich sehr freuen.

mfg

nadine84
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Alt 11.12.2006, 18:23
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AW: abschiebung trotz deutschem kind möglich?

zum Vergleich:

BVerfG: Keine Abschiebung eines ausländischen Vaters mit deutschem Kind

Hier dürfte es aber am regelmäßigen Umgang mangeln. Auch waren in jenem Fall anscheinend keine Straftaten im Spiel.
Es sieht ganz offensichtlich so aus, als würde es dem Mann ausschließlich darum gehen, irgendwie ein gesichertes Aufenthaltsrecht zu erlangen, das Kind ist dabei nur Mittel zum Zweck.
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