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Abschiebung trotz deutschem Kind?

Dies ist eine Diskussion zu Abschiebung trotz deutschem Kind? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 31.05.2008, 14:40
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Abschiebung trotz deutschem Kind?

Hallo Liebe Leute,

Frau A macht sich grade große Sorgen. Sie hat vor ca. 2,5 Jahren mit einem in Deutschland lebenden Bosnier geheiratet. Sie ist dann auch nach Deutschland gekommen, nach ca einem Jahr Ehe kam es zur Trennung nun leben die beiden getrennt sind aber noch nicht geschieden.

Wie schauts da für Frau A aus, kann Sie abgeschoben werden? Was sollte sie machen?

Ich hoffe ihr könnt helfen !


Vielen Dank
Liebe Grüsse
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Alt 31.05.2008, 22:32
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AW: Abschiebung trotz deutschem Kind?

Aha OK Vielen Dank für Deine Antwort! Ja Sie hat ein deutsches Kind, der Mann hat aber auch die bosnische Staatangehörigkeit.... Sie macht sich halt riesen große Sorgen weil zurück kann Sie nicht wirklich weil Schande und blablabla....

Wo könnte man sich da informieren weil sie dreht momentan durch die arme
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2008, 03:44
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AW: Abschiebung trotz deutschem Kind?

Naja, so kompliziert würde ich mir das ganze gar nicht machen. Nach EuGH-Rechtssprechung aus dem Jahre 2001, dem sog. "Chen-Urteil" genießen sorgeberechtigte Elternteile aus Drittstaaten mit einem Kind, welches eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt Recht auf abgeleitete Freizügigkeit!!! Dieses Urteil entfaltet als Sekundärrecht unmittelbare geltende Rechtswirkung. Das Freizügigkeitsrecht ist ein unglaublich hoher Rechtsbereich. Die Mutter genießt demnach ein Recht auf unbeschränkten Aufenthalt innerhalb der EU bis an Ihr Lebensende! Deshalb besteht hier nicht der geringste Anlass zur Sorge. Außerdem müsste die Frau nach zweieinhalb Jahren eigentlich bereits einen eigenen AT besitzen...Wie dem auch sei, die Frau abzuschieben ist absolut unmöglich!
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Alt 01.06.2008, 10:14
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AW: Abschiebung trotz deutschem Kind?

Guten Morgen, also was soll ich sagen?! Einfach Danke, Liebe Leute!!!
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  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2008, 17:44
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AW: Abschiebung trotz deutschem Kind?

Jo, da gehört aber schon einiges dazu um als EU Bürger ausgewiesen zu werden. Wesentlich gestärkt wurde die Rechstposition von EU-Bürgern u. a. durch das Bouchereau-Urteil aus dem Jahre 1977. Demnach müssten dann schon eher hochkarätige Straftaten verübt werden! Bei einer Mutter besteht im Allgemeinen so eine hohe kriminelle Energie nicht.
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Alt 02.06.2008, 18:10
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AW: Abschiebung trotz deutschem Kind?

Vielleicht habe ich es auch ueberlesen, aber welche Staatsangehoerigleit hat die Mutter eigentlich. Der Kindesvater hat, soweit ich das mitbekommen habe, unter anderem die deutsche Staatsangehoerigkeit.

Welchen Grund koennten die Behoerden haben, die Frau auszuweisen? Was hat sie angestellt?

mfg

Bang Olafson
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