Dies ist eine Diskussion zu abschiebung trotz deutschem kind? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| mal angenommen meine freundin hätte einen mann der serbiescher staatsangehörigkeit ist und sein visum erhalten hat mit dem antrag der familienzusammenführung, sie haben auch einen gemeinsammen sohn von 2,5jahren, sie sind jetzt fast 2jahre verheiratet. angenommen er würde sie bedrohen ihr das kind zu entführen u würde sie schlagen, sie zeigt ihn an bei der polizei und möchte die scheidung, hat eine einstweilige verfügung für sich und den kleinen und das aufenthalts bestimmungsrecht für das kind das alleinige sorgerecht ist beantragt. würde der ehemann von ihr seine aufenthaltserlaubniss dann verlieren und würde ausgewiesen werden oder gäbe es da doch noch eine chance für ihn seine aufenthalt hier zu behalten? Geändert von miriamS (17.01.2007 um 10:03 Uhr). |
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| AW: abschiebung trotz deutschem kind? Jeder Anwalt kostet Geld. oder sollten Rechtsanwälte keinen Lohn bekommen??? Solange jemand mit Visum nicht verurteilt ist, kommen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorerst nicht in Betracht...aber um konkret zu werden, fehlen noch ein paar Details. |
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| AW: abschiebung trotz deutschem kind? ja also die scheidung ist noch nicht eingereicht, und sie sind erst am 28.februar 2 jahre verheiratet! im prinzip will sie ja auch nicht das er abgeschoben wird weil es ist ja immernoch der vater von ihrem sohn und sie möchte ja auch das der kleine seinen vater kennen wird. also eine strafanzeige läuft gegen körperverletzung, eine feste arbeit hat er auch nicht. Er hat jetzt 3anzeigen wegen körperverletzung ist aber deswegen noch nicht verurteilt ich denke es sind noch andere delikte bei ihm vorhanden wo man ihm aber nichts nachweisen kann. lg miriam Geändert von miriamS (21.01.2007 um 14:57 Uhr). |
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| AW: abschiebung trotz deutschem kind? also die ehefrau ist deutsche der ehemann ist serbe, was ist denn jetzt wenn sie das aufenthalts bestimmungsrecht zugesprochen bekommt u das sorgerecht aber sich nicht scheiden lässt dann kann doch die AB ihn nicht abschieben weil er ja mit ihr noch verheiratet ist u es kann einer ja niemanden vorschreiben was er in seiner ehe zu tun u zu lassen hat oder? lg miriam |
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