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Abschiebung ohne Pass

Dies ist eine Diskussion zu Abschiebung ohne Pass innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 20:03
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Abschiebung ohne Pass

Guten Abend,

Person X ist in den 90er Jahren nach Deutschland nur mit Geburtsurkunde eingereist, hat dann eine Straftat begangen und bis 2000 in Haft verbracht. X wurde 2000 dann in den Kosovo abgeschoben.

Person X reiste 2002 wieder nach Deutschland ein mit einer Geburtsurkunde und einem Besuchervisum. X begeht eine erneut eine Strafttat und bekommt 8 Jahre Haft. Auf seinen Antrag hin bekommt Person X im August 2009 die Benachrichtgung, dass er nach zwei Dritteln, also im August, entlassen werden kann mit Abschiebung. Nach 3 Monaten , im November, hat X immer noch keinen Termin zur Abschiebung. Die Ausländerbehörde schickte in der Zwischenzeit die Anfrage bzgl ZUstimmung zur Rückübernahme von Person X zunächst zur Clearingsstelle, dann zum Konsulat / Botschaft des Kosovo in Deutschland bzw. auch an die kosovarischen Behörden, da das Konsulat erst im Januar nächsten Jahres öffnet. X erhält keine explizite Info bzgl Abschiebetermin.
Es liegt kein Pass vor und es kann kein Pass organisiert werden.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits Frist bis zum 22. November gesetzt, bis dahin müsse X abgeschoben sein.

Kann die Abschiebung anhand des nicht vorliegenden Passes scheitern?
Besteht die Möglichkeit, dass X ohne Abschiebung aus der Haft entlassen wird?
Welche Möglichkeiten hat ein Gefangener in ähnlicher Situation um den Abschiebeprozess zu beschleunigen?

Vielen Dank im Voraus,

Jeta24
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 20:43
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AW: Abschiebung ohne Pass

Hi....


alles was ich jetzt gern schreiben würde, wäre dazu geeignet mich hochkant hier rauszuwerfen...deshalb sag ich NIX !!!

In welchen Ländern gibts eigentliich noch die Todesstrafe.....???


Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 21:30
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AW: Abschiebung ohne Pass

Hm...weiss jetzt grade nicht warum du sowas schreibst...die Person stellt keinen Asylantrag, sondern wird sowieso abegschoben....Frage ist nur, ob es ohne Pass geht oder ob X aufgrund des nicht vorhandenen Passes nun nicht abgeschoben wird und in Haft bleibt oder...?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 23:45
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AW: Abschiebung ohne Pass

Zitat:
Zitat von Jeta24
Guten Abend,

Kann die Abschiebung anhand des nicht vorliegenden Passes scheitern?
Besteht die Möglichkeit, dass X ohne Abschiebung aus der Haft entlassen wird?
Welche Möglichkeiten hat ein Gefangener in ähnlicher Situation um den Abschiebeprozess zu beschleunigen?

Vielen Dank im Voraus,

Jeta24
Hallo,

- für Abschiebungen wird ein Travel Certificate ausgestellt.
- Nein
- Keine („Staatenlos“)

Gruß
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  #5 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 00:47
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AW: Abschiebung ohne Pass

... mich würde eher interessieren, wie man sicher verhindern kann, daß diese Person jemals wieder nach Deutschland einreisen kann. Ohr abschneiden zum Markieren geht ja leider nicht...

Mahlzeit

Bang Olafson
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  #6 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 16:54
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AW: Abschiebung ohne Pass

Danke Seced, dass mit dem Travelling Certificate wusste ich nicht.

Bang Olafson,ich bin mir ziemlich sicher, dass die Person nicht mehr kommen wird. Er hat gelernt, auch wenn man denkt, naja, zwei Mal das Gleiche zu machen scheint zu zeigen, dass die Person nicht belehrbar ist.
Diese Person hat fast ihr halbes Leben im Knast verbracht, selber schuld, richtig.
Allerdings haben mehrere fachkundige Personen (verschiedene Anwälte etc.) geäussert, dass das Strafmaß für die Taten, die die Person begangen hat, zu hoch ausgefallen ist. Nur soviel dazu.

Nicht alle Nicht-Deutsche sind so, mein Vater ist aus der gleichen Region wie diese Person, seit 30 Jahren in Deutschland und hat sich noch NIE was zu Schulden kommen lassen.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 17:26
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AW: Abschiebung ohne Pass

Hmmm ... Es geht auch weniger um das "sich etwas zu schulden kommen lassen". Das gehört zum Leben einfach dazu. Ich werde nur sehr nachdenklich, wenn Personen fast ihren gesamten Aufenthalt in .de im Knast verbringen. Und das sogar 2 mal. Da frage ich mich einfach, ob diese Person vielleicht woanders als in Deutschland besser aufgehoben wäre.

Einreise/Aufenthaltstitel müßte mMn immer mit einer Bewährung verbunden sein. Wer innerhalb von einem bestimmten Zeitraum Mist macht, darf wieder gehen. Führerschein auf Probe.

Mfg Bang Olafson

PS: schönen Gruß an deinen Vater
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Alt 24.11.2009, 17:47
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AW: Abschiebung ohne Pass

Danke, richte ich aus

Ja, da bin ich auch nicht gegen.
Es gibt bei manchen Menschen Gründe, warum sie straffällig werden, auch wenn es keine Entschuldigung sein darf. Sie nehmen alle Konsequenzen in Kauf und den Unterschied zwischen richtig und falsch nicht mehr wahr. Sicherlich gibt es leider auch einige, die mit dem Vorsatz hierhin kommen, keine Frage.
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  #9 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 20:34
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AW: Abschiebung ohne Pass

Zitat:
Zitat von Bang Olafson
... mich würde eher interessieren, wie man sicher verhindern kann, daß diese Person jemals wieder nach Deutschland einreisen kann. Ohr abschneiden


Hi....



ENDLICH mal ein VERNÜNFTIGER Beitrag.....ich würde aber sagen Ohr abschneiden reicht nicht..den Schniedel auch noch gleich, damit nicht durch "Zucht" noch irgendein Aufenthaltstitel erschnackselt werden kann...ggg...


Schöne Restwoche

Chris
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  #10 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 20:53
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AW: Abschiebung ohne Pass

Zitat:
Zitat von radiomann1
damit nicht durch "Zucht" noch irgendein Aufenthaltstitel erschnackselt werden kann...ggg...
So schlimm das klingt, aber das ist ein beliebter Trick, der sogar aus dem Gefängnis heraus funktioniert. Hierüber könnte die Presse doch auch mal berichten!

(Nein, besser nicht, dann verbreitet es sich umso mehr....)
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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