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Abschiebung nach Indonesien

Dies ist eine Diskussion zu Abschiebung nach Indonesien innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 28.11.2008, 14:37
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Abschiebung nach Indonesien

Angenommen ein Langzeitstudent aus Indonesien, 1987 in Deutschland eingereist, ledig, ohne Kinder und keine Familie in Deutschland, hielt sich mehrere Jahre bis jetzt ohne gültigen Pass in Deutschland auf. Da die ABH einen Teil seiner Akte verloren hat, blieb der letzte Antrag zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeantwortet und somit gültig. Er hätte die Passpflicht, aber nicht die Aufenthaltserlaubnispflicht verletzt. Angenommen entdeckt jetzt die ABH die Unvollständigkeit der Akte und beantwortet den Antrag von damals negativ. So weit ich weiß, würde ihn dann die Abschiebung nach Indonesien oder die freiwillige Ausreise drohen. Er würde aber gern in Deutschland bleiben und arbeiten.

Was für Möglichkeiten hätte er, um hier zu bleiben, außer heiraten? Würde es reichen, wenn er eine Arbeitszusicherung oder einen Vorvertrag eines Arbeitsgebers bei der Agentur für Arbeit und bei der AB vorlegen würde, um Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu bekommen? Könnte er plädieren, dass nach einer so lange Zeit, mehr als 21 Jahre, für ihn aus humanitären Gründen unzumutbar sei, in ein Land zurückzukehren, aus dem er sich längst entfremdet hat?

Nehmen wir an zudem, dass er inzwischen seine Staatsangehörigkeit verloren hat, weil er sich nicht regelmäßig beim Generalkonsulat gemeldet hat und seinen Willen bekündet hat, weiter indonesischer Staatangehöriger bleiben zu wollen, wie es im indonesischen Staatsangehörigkeitsgesetz vorgesehen ist.

Sollte zu einer Abschiebung kommen, könnte er ohne einen gültigen Reisepass abgeschoben werden? Wäre die Staatenlosigkeit ein Grund für eine Duldung? Falls er ein Dokument bräuchte, damit er ausreisen und in Indonesien einreisen kann? Wer stellt dieses Dokument? Die AB, das GK? Falls das Konsulat dies macht, weiß jemand aus eigener Erfahrung oder vom Hörensagen, ob das GK zunächst eine Wiedereinbürgerung verlangen und erst dann den Pass ausstellen würde? was eine gewisse Zeit bedürfte. Oder würde das Konsulat, ohne Wiedereinbürgerung, einen vorläufigen Pass oder einmaliger Laisser-passer ausstellen, damit er rasch abgeschoben werden kann?

Vielen Dank im Voraus für die Informationen
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Alt 28.11.2008, 17:49
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AW: Abschiebung nach Indonesien

Hallo Goldbart,
Danke für dein Kommentar. Ich kenne mich nicht aus in Staatsangehörigkeitsrecht. Ich wiederhole das, was ich von einem Rechtsantwalt gehört habe und was ich gelesen habe. Zunächst scheint es so, dass der Verlust der indonesischen Staatsangehörigkeit durch das Meldeversäumnis beim GK nicht die Staatenlosigkeit bedeutet. Da hast du recht, dass nur die Annahme eine neue Staatsangehörigkeit, der Verlust der alten bedeutet.
Hier ein Zitat, auf English, des gültigen indonesischen Staatsangehörigkeitsgesetz vom 2006. Leider finde ich jetzt nicht die URL-Adresse.

"CHAPTER IV
LOSS OF INDONESIAN CITIZENS
Article 23
An Indonesian citizen will lose their citizenship due to the following:
a. Acquires another citizenship voluntarily;
b. Will not refuse or will not relinquish other citizenship when the incumbent has the opportunity
to do so; ww.parlemen.net
c. Is declared of having relinquished their citizenship by the President at their voluntary request,
the person is aged above 18 (eighteen) or has married, is living abroad, and with the
relinquishment of their citizenship does not become stateless because of it;
d. Has entered into foreign military service without prior approval from the President;
e. Has voluntarily entered into the services of foreign entities in a position where by law, such a
position in Indonesia is only reserved for citizens of the Republic of Indonesia;
f. Has voluntarily declared allegiance to a foreign country or part of the said foreign country;
g. Was not obligated but has voluntarily participated in a referendum that is civic in nature for a
foreign country;
h. Possesses a passport or travel document equivalent to a passport from a foreign country or a
letter that may be construed as a valid citizenship identity from another country on his/her
name; or
i. Living outside the territories of the Rep. of Indonesia for 5 (five) consecutive years for non
official purposes, without legal reason and deliberately refuses to declare their intention to
remain as Indonesian citizens before the 5 (five) year limit ends, and in each of the next 5
(five) years the said person fails to declare their intention of retaining their citizenship to the
Indonesian Representative offices in which the said person’s residence is under their
jurisdiction although the said Representative Office has duly informed them in writing, as long
as the incumbent does not become stateless because of such negligence."
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Alt 29.11.2008, 17:32
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AW: Abschiebung nach Indonesien

Hallo,

ich habe leider das neue indonesische Staatsangehörigkeitsgesetz vom 2006 zitiert. Der hypothetischer Student hat 1994 den letzten Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren von der Indonesischen Botschaft ausgestellt bekommen. Seitdem war er nicht mehr, weder bei der Botschaft noch beim GK. In dieser Zeit war die Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1958 in Kraft. Dort heißt:
“Article 17
The citizenship of the Republic of Indonesia is lost because of:
…
k. other than for state’s service, domiciling abroad during 5 consecutive years by not declaring one’s wish as to continue being a citizen before the period has lapsed and thereafter every two years; such a wish shall be declared to the Representation of the Republic of Indonesia at one’s residence.
For citizens of the Republic of Indonesia who have not reached the age of 18 yet, except if they are married, the five and two years’ period mentioned above is applicable as of the date that he reaches the age of 18.”

Der Verlust der StA wird hier nicht durch die Staatenlosigkeit verhindert. Das würde bedeuten, dass der Student ausgebürgert ist und einen Wiedereinbürgerungsantrag stellen muss, damit er einen neuen Pass bekommt. Erst dann kann er ausreisen oder abgeschoben werden.

Ist jemand einen ähnlichen Fall bekannt? Vielleicht ein (ehemaliger) indonesischer Staatsangehörige, die eine solche Erfahrung gemacht hat und berichten kann, wie die Rückaufnahmebereitschaft von ausgebürgerten Indonesiern seitens des GK ist.
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Alt 29.11.2008, 17:38
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AW: Abschiebung nach Indonesien

Wenn der Staat trotzdem zur Aufnahme des ehemaligen Staatsangehörigen bereit ist, dürfte einer Abschiebung aus diesem Grund kaum etwas im Wege stehen.
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Alt 20.12.2008, 06:33
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AW: Abschiebung nach Indonesien

Hallo,

ich bin indonesischer Student, kenne deshalb das Gesetz etwas besser aus.

So würde mal übersetzen (da ich kein Jura studiere, kann ich leider nur auf normales Deutsch schreiben, nicht juristisches Deutsch ) :

i. Living outside the territories of the Rep. of Indonesia for 5 (five) consecutive years for non
official purposes, without legal reason and deliberately refuses to declare their intention to
remain as Indonesian citizens before the 5 (five) year limit ends, and in each of the next 5
(five) years the said person fails to declare their intention of retaining their citizenship to the
Indonesian Representative offices in which the said person’s residence is under their
jurisdiction although the said Representative Office has duly informed them in writing, as long
as the incumbent does not become stateless because of such negligence.

Ein Indonesier wird seine Staatangehörigkeit verlieren, falls sie :

i. außer der Teritorien der Republik Indonesiens für fünf Jahren aufeinanderfolgend für keine offizielen Zwecke, ohne legale Begründung betroffen sind, leben und wohnen, und absichtlich verweigern, ihre Staatsangehörigkeit zu deklarieren, bevor die fünfjährige Frist abgelaufen ist, und in den nächsten fünf Jahren die betroffene Person gescheitert sind, ihre Absicht zur (Wieder)-Erhaltung ihrer Staatsangehörigkeit vor den vertretenden indonesischen Botschaften bzw. Generalkonsulaten im Ausland, die für ihren Wohngebiet juristisch zuständig sind, zu vermeiden, obwohl die amtierende Vertretern ihnen schriftlich mitgeteilt haben, solange sie nicht staatenslos wegen solcher Nachlässigkeit sind.

Also : für uns Indonesier besteht ein Meldepflicht an jeweils zuständigen Botschaften bzw. Generalkonsulaten. Es ist jedoch nicht so einfach, die Staatsangehörigkeit zu verlieren.

Nun zum genannten Fall : ich gehe davon aus, dass der seine Staatsangehörigkeit verloren hat, Deshalb steht ihm zwei Auswählen :

1. Um ihn auszuschieben zu können, sollte die Ausländerbehörde ihm zwingt, die indonesische Staatsangehörigkeit wieder zu bekommen. Die indonesische Botschaft kann diese, solange mit triftigen Gründen, natürlich akzeptieren und erteilen. Ehemalige Indonesier, hat Anspruch auf wieder erteilte Staatsangehörigkeit.

2. Ihn durch Naturalisation einzubürgern, dann gilt danach immer nur noch das deutsche Recht.
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Alt 20.12.2008, 21:20
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AW: Abschiebung nach Indonesien

Guten Tag,

die fiktive Ausgangssituation stellt sich so dar: Indonesischer Staatsangehörige, der in Deutschland zwecks Studium eingereist ist und viel länger als 10 Jahre studiert hat. Angenommen die ABH hat seine Akte jahrelang verloren, jetzt wieder entdeckt und verweigert die Verlängerung des AE wegen eine erhebliche Überschreitung der durchschnittlichen Studienzeit. Die ABH hat ihm eine Frist von drei Monaten gegeben, um freiwillig das Land zu verlassen. Um es komplizierter zu machen nehmen wir an, dass der Student seit 2000 keinen gültigen Pass mehr hat. Damit wäre laut Gesetz ausgebürgert.

Welche theoretischen Möglichkeiten hätte er dauerhaft in Deutschland zu bleiben? Ein Weg wäre die Abschiebung durch die aktuelle Passlosigkeit zu verhindern. Solange er sich nicht wiedereinbürgern lässt, wird er nicht abgeschoben. Angenommen er weigert sich den Wiedereinbürgerungsantrag zu stellen, weil er sich als Angehörige der chinesischen Minderheit von Indonesien nicht vertreten will. Zudem habe ich gehört, dass im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz eine Frist bis Juli 2009 zu Wiedereinbürgerung angeben wird. Korrigiere mich vi man23, wenn es nicht stimmt. Es wäre demnach theoretisch möglich, sich der Wiedereinbürgerung zu widersetzen, bis diese Frist abgelaufen ist. Danach müsste er dauerhaft geduldet werden, da keine Wiedereinbürgerungsmöglichkeit mehr bestünde.

Das große Unbekannte in dieser theoretischen Strategie wäre das Verhalten des indonesischen GK. Denn wenn das GK sich zu einer Rückübernahme des ausgebürgerten Studenten, ohne vorherige Wiedereinbürgerung, bereit erklärt, dann läuft die Strategie nicht.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Vi man23 gemeint, dass das GK eine Wiedereinbürgerung verlangen wird. Kennst du ähnliche Fälle? Wäre nicht vorstellbar, dass auf Druck der ABH das GK ein einmaliges Einreisedokument ausstellt, um die Abschiebung zu ermöglichen?

Danke für die Hilfe
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  #7 (permalink)  
Alt 20.12.2008, 22:38
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AW: Abschiebung nach Indonesien

Zitat:
Zitat von Chato
Guten Tag,

die fiktive Ausgangssituation stellt sich so dar: Indonesischer Staatsangehörige, der in Deutschland zwecks Studium eingereist ist und viel länger als 10 Jahre studiert hat. Angenommen die ABH hat seine Akte jahrelang verloren, jetzt wieder entdeckt und verweigert die Verlängerung des AE wegen eine erhebliche Überschreitung der durchschnittlichen Studienzeit. Die ABH hat ihm eine Frist von drei Monaten gegeben, um freiwillig das Land zu verlassen. Um es komplizierter zu machen nehmen wir an, dass der Student seit 2000 keinen gültigen Pass mehr hat. Damit wäre laut Gesetz ausgebürgert.

Welche theoretischen Möglichkeiten hätte er dauerhaft in Deutschland zu bleiben? Ein Weg wäre die Abschiebung durch die aktuelle Passlosigkeit zu verhindern. Solange er sich nicht wiedereinbürgern lässt, wird er nicht abgeschoben. Angenommen er weigert sich den Wiedereinbürgerungsantrag zu stellen, weil er sich als Angehörige der chinesischen Minderheit von Indonesien nicht vertreten will. Zudem habe ich gehört, dass im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz eine Frist bis Juli 2009 zu Wiedereinbürgerung angeben wird. Korrigiere mich vi man23, wenn es nicht stimmt. Es wäre demnach theoretisch möglich, sich der Wiedereinbürgerung zu widersetzen, bis diese Frist abgelaufen ist. Danach müsste er dauerhaft geduldet werden, da keine Wiedereinbürgerungsmöglichkeit mehr bestünde.

Das große Unbekannte in dieser theoretischen Strategie wäre das Verhalten des indonesischen GK. Denn wenn das GK sich zu einer Rückübernahme des ausgebürgerten Studenten, ohne vorherige Wiedereinbürgerung, bereit erklärt, dann läuft die Strategie nicht.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Vi man23 gemeint, dass das GK eine Wiedereinbürgerung verlangen wird. Kennst du ähnliche Fälle? Wäre nicht vorstellbar, dass auf Druck der ABH das GK ein einmaliges Einreisedokument ausstellt, um die Abschiebung zu ermöglichen?

Danke für die Hilfe
Ich selbst gehöre zu der chinesischen Minderheit in Indonesien. Mit solcher "Verweigerung" ist mir klar, aus Sicht Chinesen Indonesiens, warum er die Wiedereinbürgerung sich weigert.

Folgende Situationen betraffen uns Chinesen Indonesiens damals (vor ca.20 bis 30 Jahren) :

-Verbot des Anlernens chinesischer Sprache, so dass wir Chinesen Indonesiens gar kein Chinesisch reden können, wobei dies bei Chinesen Singapurs und Malaysiens nicht betrifft (bis 1999)
-Erlaubnis für eine einzige chinesische Zeitung, Überwachung durch den Staat (bis 1999)
-Verbot anderer chinesischen Medien (bis 2003), jetzt dürfen aber chinesische Radios und Fernsehen ausgestrahlt werden
-Nachrängig gesetzte "Public Service" = öffentlicher Dienst für nicht Einheimischen (immer noch bis jetzt)
-Absichtlich geschriebener Unterschied durch Angabe der "ethnischen Herkunft bzw. Rasen" im Lichtbildausweis (bis 1998)
-Chinesen Indonesiens sind absolut selten Moslems. Wir sind entweder Christen bzw. Buddhisten. Die Angabe der Religion ist bis jetzt immer noch im amtlichen Lichtbildausweis zu versehen, so dass bei Ausweisüberprüfung das jeweilige Staatsamt unterscheiden kann, ob die Behandelten "nachteilig" oder "vorrängig" bedient werden sollen
-Verbannung chinesischer Namen, sodass alle Chinesen amtlich nur "indonesischen" Namen haben dürfen (bis jetzt)
-Über Unruhe in Jakarta im Mai 1998 bitte hierhin durchlesen : http://de.wikipedia.org/wiki/Jakarta#Unabhängigkeit
-Diskrimienierendes Gesetz (vgl. Government Directive 10/1959) : http://en.wikipedia.org/wiki/Anti-Ch...n_in_Indonesia

Damals gab auch ein verstecktes Thema, wir Chinesen haben das aber schon mal gehört, das ist sog. Pogrom chinesischer Rasen aus Indonesien. Bis jetzt bleibt das Thema unberührt aber das kann ziemlich nicht mehr vorkommen. Das Regierungsprogramm wird jetzt etwas "vernünftiger" vorgeworfen, damit Menschen aus anderer ethnischen Herkunft besser sich integrieren können.

Hier ist ein Auszug auf Indonesisch : http://www.kjriffm.de/index.php?opti...mid=32&lang=de

Dort wird ausführlich erklärt, wie er seine Staatsangehörigkeit wieder bekommen kann. Wenn nicht, wie gesagt, gilt dann immer das deutsche Recht. Der kann auf Asyl beantragen, vor allem aus humanitären Gründen, angesehen davon dass, er 20 Jahren im Bundesgebiet aufgehalten hat und seine Staatsangehörigkeit schon verloren hat, und somit kann er nicht abgeschoben werden.

Ich kenne auch leider nicht, ob die ABH das Generalkonsulat bzw. Botschaft beauftragen kann, um das Einreisedokument auszustellen, aber soweit ich weiß, falls der sich weigert, dieses Einreisedokument anzunehmen, kann ihm die Staatsangehörigkeit nicht wiedergegeben. Ohne Papiere wird ihm gleichzeitig im indonesischen Flughafen natürlich wieder ausgeschoben.
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