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Abschiebung möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Abschiebung möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 10.02.2009, 16:44
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Abschiebung möglich?

Person A hat eine Aufenthalserlaubnis gemäß §23 Abs. 1 AufG bekommen.
Die Behörde hatte bei der Antragsbearbeitung ÜBERSEHEN das da noch eine Straftat offen war, also wiederruft sie ihren Verwaltungsakt gemäß §43 Abs. 1 VwVfg.
Jedoch lässt sich die Behörde zeit und hält die Jahresfrist nicht ein und somit ist eine Rücknahme gemäß §48 Abs. 4 Vwfg. nicht mehr möglich.

Zur Straftat: Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt war 1 Jahr und 3 Monate

Fragen:
1) Was passiert bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis?
2) Kann die Ausländerbehörde bei der Verlängerung eine sofortige Abschiebung veranlassen?
3) Wie sehen die Chancen für A aus, damit er hier in deutschland bleiben kann?
4) Welche Rechtswege kann A bei einer Ablehnung der Aufenthaltsverlängerung eingehen?

lg berisha
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Alt 10.02.2009, 23:13
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AW: Abschiebung möglich?

sehr kompliziert. Mal bei den Profis fragen: www.info4alien.de
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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 13:12
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AW: Abschiebung möglich?

Habe ich schon
Sie haben empfohlen auf "Vertrauensschutz" zu argumentieren, ansonsten sei Imk 2006 / §104a in 2007 sehr wahrscheinlich.

Muss selber mal googlen was das genau heißt
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