Dies ist eine Diskussion zu Abschiebung eines Studenten???? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Abschiebung eines Studenten???? ein Bekannter kam vor knapp 4 Jahren mit einem Besuchervisum aus dem Irak nach Deutschland. Er entschied sich, hier zu studieren und ging den regulären Weg über Visum für Studium, deutsches Abitur und Anmeldung an einer Fachhochschule, an welcher er nun bereits seit mehr als einem Jahr studiert. Er finaziert sein Studium selber und ist ein sehr begabter und ehrgeiziger Student. Nun hat er kurz vor Beendigung des Semesters seine Abschiebung bekommen, mit der Begründung, es sei nicht in Ordnung gewesen, sich erst hier zum Studium zu entschließen, er hätte also nicht erst mit Besuchervisum nach Deutschland kommen dürfen, sondern hätte bereits im Irak ein Visum für ein Studium beantragen müssen. Das mag ja sein, dass die gesetzliche Lage so ist, aber ich frage mich an dieser Stelle, ob man das nicht bereits bei der Beantragung seines Studentenvisums in Deutschland hätte wissen müssen??? Wie kann man jemanden erst anfangen lassen, zu studieren und dann fällt den Gesetzgebern mitten im Studium ein, dass es so nicht geht?! Gibt es keinerlei Möglichkeiten, damit dieser Mann wenigstens sein Studium regulär beenden kann...er hat nicht einmal vor, danach hier in Deutschland zu bleiben, er möchte als Ingenieur in andere Ländern tätig sein. Diese Chance wird ihm nun anscheinend verbaut und er soll in ein Land abgeschoben werden, in dem Krieg herrscht und er als Kurde zu einer Minderheit gehört! Ist das Recht???? Ich wäre für jegliche Hilfe dankbar! ferrets01 |
| |||
| AW: Abschiebung eines Studenten???? Wenn die Gründe, die einer Abschiebung im Wege stehen, darauf zurück zu führen sind, dass er einer verfolgten Minderheit angehört, sollte er mal einen Asylantrag stellen...
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
| |||
| AW: Abschiebung eines Studenten???? Hallo, es geht doch aber eher darum, dass er sein Studium hier beenden kann, das wäre mit einem Asylantrag nicht mehr möglich, oder? |
| |||
| AW: Abschiebung eines Studenten???? Der Bekannte sollte sich schnellstmöglich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Dort kann die weitere Vorgehensweise erörtert und die Wege geleitet werden. LG Angel
__________________ Wer etwas haben möchte, was er noch nie hatte, wird wohl etwas tun müssen, was er noch nie tat. |
| |||
| AW: Abschiebung eines Studenten???? Zitat:
Sehe ich auch so, zumindest sollte die Abschiebung befristet ausgesetzt werden können. Möglich auch, dass da die Uni zur Seite stehen könnte. Rate aber dennoch zu einem RA Ausländer-und Asylrecht, welcher diese Aufschiebende Wirkung sinnvoll begründen könnte. Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
| |||
| AW: Abschiebung eines Studenten???? Zitat:
Dann will ich mal hoffen, dass nicht auch noch nebenbei eine Koranschule, PKK, oder ähnliches in der Historie des Studenten auftaucht. Lg. aus München Ps. Mich würde interessieren, mit welchen Mitteln das Studium, die Wohnung und das Leben bislang finanziert wurde und in welchen Bundesland sich der fiktive Fall bewegt.??
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
| |||
| AW: Abschiebung eines Studenten???? Zitat:
__________________ Wer etwas haben möchte, was er noch nie hatte, wird wohl etwas tun müssen, was er noch nie tat. |
| |||
| AW: Abschiebung eines Studenten???? Zitat:
Hallo, die Vorgeschichte des Studenten ist blütenrein, keinerlei religiöses Interesse, keine Vorstrafen...das Studium finanziert der Mann aus eigener Tasche, sogar ohne Hilfe der Familie...während der Semesterferien arbeitet er, um sich so das Zimmer im Studentenwohnheim und die Kost etc. zu leisten...man(n) kann also keine großen Sprünge machen, aber er ist schließlich hier, um schnellstmöglich einen guten Abschluss als Ingenieur zu machen. Der Fall bewegt sich in Sachsen-Anhalt. LG ferrets01 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Abschiebung eines Sexualstraftäters in die USA | Nachrichten: Recht & Gesetz | 18.02.2010 14:04 |
| abschiebung eines häftlings trotz heirat und kind? | Asyl- und Ausländerrecht | 17.06.2009 15:55 |
| Deutsche Frau eines Türken schwanger von einem anderen Mann - droht Abschiebung? | Asyl- und Ausländerrecht | 14.07.2007 15:12 |
| BVerfG: Keine Abschiebung eines ausländischen Vaters mit deutschem Kind | Nachrichten: Recht & Gesetz | 23.12.2005 09:35 |
| Abschiebung innerhalb eines Monats!!! | Asyl- und Ausländerrecht | 07.05.2005 08:54 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios