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Abschiebung Btmg

Dies ist eine Diskussion zu Abschiebung Btmg innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 02.12.2009, 12:57
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Abschiebung Btmg

Ich habe eine frage und zwar wenn ein nicht EU Bürger (hier geboren, Niederlassungserlaubnis, unbefristete Aufenthaltsg., spricht nur deutsch) eine Straftat wegen Btmg begeht(kein handel oder einfuhr) und ins gefängnis muss zB. 1jahr wird er dann ausgewiesen oder liegt die grenze bei 2 jahren Haft? Ich habe mal was nachgelesen von einer mindestgrenze von 2 jahren haft wegen btmg nur weis ich nicht ob das für jugendliche oder erwachsene zählt! Bitte um hilfe!

Geändert von StevieRay (02.12.2009 um 13:25 Uhr).
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Alt 02.12.2009, 13:59
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AW: Abschiebung Btmg

http://www.gesetze-im-internet.de/au...2004/__53.html
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 15:10
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AW: Abschiebung Btmg

Danke aber das kenne ich schon, ich verstehe nur den wortlaut nicht! Ist damit jetzt gemeint bei jugendlichen 2 jahre und bei erwachsenen schon bei strafe ohne bewährung?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 15:48
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AW: Abschiebung Btmg

Zitat:
Zitat von StevieRay
Danke aber das kenne ich schon, ich verstehe nur den wortlaut nicht! Ist damit jetzt gemeint bei jugendlichen 2 jahre und bei erwachsenen schon bei strafe ohne bewährung?
Ja, genau so ist das gemeint.
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