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Ab wann kann Pflegekind unbefr. AE beantragen?

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann kann Pflegekind unbefr. AE beantragen? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 10:08
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Ab wann kann Pflegekind unbefr. AE beantragen?

Hallo,

nehmen wir mal an ein Pflegekind lebt bereits seit über 10 Jahren bei seinen Pflegeeltern in Deutschland und ist inzwischen 16 Jahre alt.

Ab wann kann dieses eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen? Wo müsste der Antrag gemacht werden?

Danke und viele Grüße...
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  #2 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 14:26
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AW: Ab wann kann Pflegekind unbefr. AE beantragen?

Mit 16 Jahren kann man im Ausländerrecht selbständig handeln, d.h., einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen (§ 80 Abs. 1 AufenthG). Eine Niederlassungserlaubnis (= frühere unbefristete Aufenthaltserlaubnis)ist gem. § 35 Abs. 1 AufenthG zu erteilen, wenn der Betreffende bei Vollendung seines 16. Lebensjahres seit (mindestens) 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Das gilt nicht, wenn er in den letzten 3 Jahren zu bestimmten Strafen verurteilt worden ist, ein Ausweisungsgrund vorliegt oder wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (vgl. § 35 Abs. 3 AufenthG). Der Antrag kann ggf. sofort gestellt werden. Zuständig ist die Ausländerbehörde (Landratsamt oder -größere- Stadt), in deren Bezirk der Betreffende lebt.
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