Dies ist eine Diskussion zu § 28 von Aufenthaltsgesetzt innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| § 28 von Aufenthaltsgesetzt Lautet § 28 von Aufenthaltsgesetzt: ... "und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann."... Herr X, er hat Verheiratet mit deutsche Frau, U. Ihr habt kein Kind, Ihr hat 4 jahren Angestelle gearbeitet, und er hat möcht Unberfristete Aufenthalts beantrage, aber er kannt etwas deutsch Spreche. Meine Fragen an Sie: Artikel 28 lautet; "Art in deutscher Sprache verständigen kann" 1- Hiermit, etwas deutsch spreche für X ist das genug? 2- Lautet § 28 Abs. 1 von Aufenthaltsgesetzt: ..."1. Ehegatten eines Deutschen,"... Hier verheiratet, ist es wichtig oder zu wissen die Sprache? Ich bitte Sie um Antwort aber mit gesetzliche Begründung! Vielen Dank. Zitat:
Geändert von lieblichlady (22.03.2009 um 16:09 Uhr). |
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