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77jährige Mutter nach Deutschland holen!?

Dies ist eine Diskussion zu 77jährige Mutter nach Deutschland holen!? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 09.10.2005, 15:54
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77jährige Mutter nach Deutschland holen!?

Hallo,
Ich habe da mal eine Frage, vielleicht kann mir mal einer helfen...ich bin schon am verzweifeln!

Ich bin russin und wohne schon seit ca. 10 Jahren in Deutschland. Mein Mann ist ein gebohrener deutscher. Ich habe aber noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und daher keine deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich möchte meine 77 jährige Mutter, die alleine in Moskau lebt, zu mir nach Deutschland holen.
Die Behörden habe mir gesagt, dass es nur geht wenn ich sie privat krankenversichere, aber das kann ja kein normaler Mensch bezahlen!

Gibt es noch eine andere Möglichkeit, die vielleicht nicht so teuer ist???
Was passiert wenn sie mit einem Besuchervisum hierher kommt und einfach mal bleibt...? Kann der Staat sie dann wieder nach Russland abschieben?

Ich wäre für einen Rat sehr dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2005, 19:32
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AW: 77jährige Mutter nach Deutschland holen!?

Hallo!


Auch wenn wir keine konkrete Rechtsberatung in diesem Forum leisten dürfen, denke ich, daß es nicht unter das Rechtsberatungsgesetz fällt, wenn ich mal meine Meinung zu diesem Thema äussere:

Es gibt keine "billigere" Möglichkeit, da eine gesetzliche Krankenversicherung die alte Dame nicht mehr aufnehmen wird. Die einzige Möglichkeit die ich mir vorstellen kann ist, wenn SIE die deutsche Staatsbürgerschaft haben und ggf. Sozialhilfe beantragen die dann auch die Bedürftigkeit Ihrer Mutter feststellt und somit die Kosten für eine Krankenversicherung übernommen werden.

Wenn Ihre Frau Mutter ein Besuchervisum erhält und über den angegebenen Besuchszeitraum hinaus bleibt, dann ist sie illegal in Deutschland und muss bei Erkenntnis der Behörden u.U. mit der Ausweisung rechnen - allerdings ist das relativ, da auch die Lebensumstände der betroffenen Person berücksichtigt werden können (in dem Fall das relativ hohe Alter).

Aber das sind nur meine persönlichen Ansichten und keine juristisch fundierten Angaben - vertrauen Sie daher bitte nicht auf die Richtigkeit meiner Angaben!


Mit freundlichem Gruß,


Peter M.
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

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