
13.01.2010, 00:54
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| AW: Ausländische Wehrpflicht Danke für deine Antwort ersteinmal^^
natürlich würde X seine Ukrainische Staatsangehörigkeit fallen lassen doch das ist halt nicht so leicht, da die Ukrainische Behörde ziemlich korrupt ist und man ohne das passende Geld nicht viel machen kann. Nun sagen wir mal das nun X vor kurzem nun seine ausbildungsstelle verloren hat und nun eine arbeit sucht. Wenn er bis zum Ablauf seines Ausländerausweises keine Arbeit findet, besteht dann immernoch gefahr zur abschiebung? Und wenn ja wie kann man gegen die Abschiebung vorgehen?
Danke schonmal im vorraus,
gearoi |