
02.12.2009, 14:48
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| AW: Abschiebung Btmg Zitat: |
Zitat von StevieRay Danke aber das kenne ich schon, ich verstehe nur den wortlaut nicht! Ist damit jetzt gemeint bei jugendlichen 2 jahre und bei erwachsenen schon bei strafe ohne bewährung? | Ja, genau so ist das gemeint. |