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Alt 30.01.2009, 18:43
TomRohwer TomRohwer ist offline
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AW: Ausländer Recht für Ausländer innerhalb der EU-Länder

Zitat:
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und Niederlassungserlaubnis

Die Europäische Union hat in der EU-Richtlinie 2003/109/EG den Aufenthaltstitel „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ geschaffen. Diese Erlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Mit diesem Aufenthaltstitel erlangen Sie die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten und können sich unter erleichterten Bedingungen in der EU (mit Ausnahme von Irland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich), aufhalten und niederlassen. Die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn weitere Voraussetzungen wie ein gesicherter Lebensunterhalt , ausreichende Kenntnisse u.a. vorliegen.

Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, können Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, mit der Sie hier arbeiten oder studieren können. Auch in diesem Fall müssen weitere Voraussetzungen wie z.B. die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes und der Besitz eines gültigen Nationalpasses vorliegen.
Quelle: Stadt München

Der einfachste Weg: man frage die nächstgelegene Ausländerbehörde.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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