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Alt 26.11.2008, 16:50
Mitleser Mitleser ist offline
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft

Zitat:
Zitat von minimal
man bedenke, dass die Einführung der völlig legalen doppelten Staatsbürgerschaft geplant war und ein mehr als fragliches Optionsmodell daraus entstanden ist, mit dem gleichzeitigen Verlust der Staatsbürgerschaft für viele Menschen.
Nun bitte nicht alles durcheinander werfen. Die Sache mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft beim Erwerb einer anderen und das Optionsmodell sind ja nun zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Zitat:
Zitat von minimal
Es geht darum, wie das Gesetz enstanden ist
Entstanden ist es bereits 1913, in Kraft getreten 1914, damals unter dem namen "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz". Bereits in dieser ursprünglichen Fassung fand sich die Regelung, dass der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft zum Verlust der deutschen führt. So neu ist die Geschichte also überhaupt nicht. Neu war lediglich die Streichung der so genannten Inlandsklausel.

Zitat:
Zitat von minimal
den gesellschaftlchen Kontext, die Unterschriftenkampagne, die Hetze.
Zugegeben, das war seinerzeit ziemlich daneben. Ändert aber nichts daran, dass das nun mal die Spielregeln der Demokratie sind. Wie auch immer: die ursprüngliche Absicht der Regierung Schröder war jedenfalls im Bundesrat nicht mehr mehrheitsfähig. So war es letztlich auch nur konsequent, dass man das Schlupfloch stopfte und so die zunehmende "Mehrstaatigkeit duch die Hintertür" beendete.

Zitat:
Zitat von minimal
Ach ja und ich bezweifle auch, dass sich jeder so "freiwillig" für die Wiederaufnahme der türkischen Staatsbürgerschaft entschieden hat. Die türkischen Konsulate haben da viel Mist gebaut und teilweise Leute nicht aus dem Register gestrichen, womit sie nicht entlassen waren.
Das kann schon deshalb nicht richtig sein, weil der Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft nicht erst duch die Streichung aus einem Register erfolgt, sondern duch Beschluss des Ministerrats. Da darüber eine Urkunde ausgestellt wird, die zwecks Einbürgerung der deutschen Einbürgerungsbehörde vorgelegt wird, kann als sicher gelten, dass alle Betroffenen auch tatsächlich ordnungsgemäß ausgebürgert waren.
Der Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft erfolgte ausschließlich auf eigenen Antrag. In wie weit die Leute vom Konsulat zur Unterschrift unter den Antrag überredet wurden, mag dahin gestellt bleiben. Gezwungen wurde mit Sicherheit keiner, das hat meines Wissens auch niemand behauptet.
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