
24.07.2005, 16:18
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Abschiebung in den Iran Angenommen, in Deutschland befindet sich ein iranischer Asylbewerber, welcher sich nun seit ca. einem Jahr hier befindet. In seiner Anhörung vor der Ausländerbehörde wäre ein Dolmetscher gewesen, der sein Anliegen seiner Meinung nach nicht vernünftig vorgebracht hat, weil dieser ein gläubiger Muslime war und der Asylbewerber nicht (was der Dolmetscher gemerkt hatte). Hätte man dann das Recht, auch wenn der Asylbewerber zwischenzeitlich aus genanntem Grund abgelehnt wäre und ihm eine Duldung ausgehändigt worden wäre, eine erneute Anhörung mit einem Dolmetscher seiner Wahl (wie im AsylVerfG geschrieben) zu beantragen? Würde dies etwas nützen?
Angenommen der genannte Asylbewerber müsste im Iran um sein Leben fürchten, wenn er dorthin zurückkehrt, da er sich dort systemkritisch geäussert hatte und er aufgrund dieser Tatsache gesucht wird. Und er konnte dies vor der Ausländerbehörde während der Anhörung aufgrund des ihm nicht "wohl gesonnenen" Dolmetschers nicht richtig zum Ausdruck bringen...? Und dann: Durch die kürzliche Neuwahl des Machmud Ahmadinedschad zum Präsidenten des Iran, müsste der Asylbewerber bei einer Rückkehr in den Iran erst recht um sein Leib und Leben fürchten.
Wären dies alles nicht Gründe, für eine erneute Anhörung im Asylverafhrensgesetz und eine Aussetzung der Abschiebung? Wie sollte man in so einem Fall am besten vorgehen?
Für ihre und eure Antworten wäre ich super-dankbar!
Tom |