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Alt 24.10.2008, 19:03
Mitleser Mitleser ist offline
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AW: Unbefristete Aufhenthaltserlaubnis

Zitat:
Zitat von extranjera
1.- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um eine "Unbefristete Aufhenthaltserlaubnis" zu erhalten?
Das könnte aber sehr schwierig werden, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt es nämlich gar nicht. Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet. Der einzige unbefristete Aufenthaltstitel heißt Niederlassungserlaubnis. Die Voraussetzungen stehen in § 9 des Aufenthaltsgesetzes:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9


Zitat:
Zitat von extranjera
2.- Falls die "Unbefristete Aufhenthaltserlaubnis" bekommen wurde, kann man sie wieder verlieren, wenn man länger als 6 Monate ins Ausland war?
In der Tat!

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#51
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