
24.10.2008, 19:03
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2005 Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
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| AW: Unbefristete Aufhenthaltserlaubnis Zitat: |
Zitat von extranjera 1.- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um eine "Unbefristete Aufhenthaltserlaubnis" zu erhalten? | Das könnte aber sehr schwierig werden, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt es nämlich gar nicht. Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet. Der einzige unbefristete Aufenthaltstitel heißt Niederlassungserlaubnis. Die Voraussetzungen stehen in § 9 des Aufenthaltsgesetzes: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9 Zitat: |
Zitat von extranjera 2.- Falls die "Unbefristete Aufhenthaltserlaubnis" bekommen wurde, kann man sie wieder verlieren, wenn man länger als 6 Monate ins Ausland war? | In der Tat! http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#51 |