
25.08.2008, 13:21
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| Aufenthalt verlängern versäumt Hallo,
kann mir jemand helfen bzw sagen wie es weitergeht, wenn der ausländische Mann der mit einer deutschen Staatsbürgerin seit 2001 verheiratet ist ein Kind aus der Ehe und ein uneheliches Kind hat, versäumt hat seinen Aufenthalt seit 15.07.08 zu verlängern?????
Wie reagiert die Ausländerbehörde???? Wird ihm die Verlängerung verweigert????? Oder bekommt er nur eine Mahnung daß er künftig nix versäumen soll?????
Wie ist es wenn er keinen Job hat und Privatinsolvenz beantragt bzw. die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, bekommt er trotzdem Aufenthalt??????
Danke für eure Tips bzw. Antworten. |