
29.07.2008, 19:02
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2007 Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
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| AW: Aufenthaltsrecht .... Zitat:
ist das nicht erschleichung einer AE??
Wenn der ehemann das der Ausländerbehörde und der staatsanwaltschaft so mitteile, wie werde die darauf reagieren??
| subjektiv, verständliche Rachegelüste eines gehörnten Ehemannes.
So dieser es für angebracht hält der Ausländerbehörde Erkenntnisse zukommen zu lassen, sei es ihm unbenommen
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