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Alt 29.07.2008, 19:02
charles0308 charles0308 ist offline
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AW: Aufenthaltsrecht ....

Zitat:
ist das nicht erschleichung einer AE??

Wenn der ehemann das der Ausländerbehörde und der staatsanwaltschaft so mitteile, wie werde die darauf reagieren??
subjektiv, verständliche Rachegelüste eines gehörnten Ehemannes.
So dieser es für angebracht hält der Ausländerbehörde Erkenntnisse zukommen zu lassen, sei es ihm unbenommen
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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