Einzelnen Beitrag anzeigen

  #10 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 12:13
Mitleser Mitleser ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Aufenthaltserlaubnis

Zitat:
Zitat von AHYAN
sie hatte eeinne reiseversicherung die ist abgelaufen und wurde nicht mehr verlängert
Logisch. Das weiß man ja vorher daß eine Reiseversicherung nicht für den Daueraufenthalt ist und daher nicht verlängert wird. Da hätte man sich eben gleich nach Ankunft um eine Krankenversicherung kümmern müssen. Findet Frau M. jetzt keine, hat der Kindesvater für die Kosten der Geburt etc, aufzukommen. Wird jedenfalls nicht billig.

Bleibt noch das wichtigste offen:
Nach welchem Rechtsgrund war die alte AE denn überhaupt erteilt worden?
Wurde rechtzeitig die Verlängerung beantragt?
Wurde eine Fiktionabescheinigung erteilt?

Frau M. ist doch nicht etwa mit einem anderen Deutschen verheiratet und hat deshalb eine AE bekommen?
Mit Zitat antworten