
10.07.2008, 12:02
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2007
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| AW: Heiraten mit Schangeen Visa Ein Schengenvisa unter Ausnutzung des Touristenprivilegs (Kategorie C) darf grundsätzlich die Dauer von 3 Monaten innerhalb von 6 Monaten nicht überschreiten. Nach Art. 18 SDÜ sind längerfristige Visa nationale Sichtvermerke, sprich Katergorie D. Nachdem sich das Zielland ja sowieso nur auf Deutschland beschränkt, kann also auch ein längeres Visa nach nationaler Vorschrift in Anspruch genommen werden. |