
18.06.2008, 10:11
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| Junior Mitglied | | Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 52
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| AW: Sprachtest §28 §30 AufenthG Aufenthaltserlaubnis Die Bundesregierung verdreht das Gesetz, verlangt einen Sprachnachweis für eine Niederlassungserlaubnis die sie nicht ausstellen kann, und dann soll der Ehegatte in Deutschland das Land verlassen? Oder ohne seine Frau leben?
Sag mal, gehts noch? |