
04.06.2008, 04:13
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 998
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| AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Eine Verpflichtungserklaerung fuer die Ehefrau ist nicht erforderlich und wird daher wohl auch gar nicht erst angenommen. Warum die Deutsche Botschaft in Kenia nun kein Besuchervisum (Schengen) ausstellen moechte, kann man ohne weitere Kentnisse des Sachverhalts nicht sagen. Moeglich waere beispielsweise, dass eine Missbrauchsabsicht des Schengenvisums zu Uebersiedlungszecken angenommen wird ( fuer das Schengen Visum braucht es ja keinen Sprachtest).
Was will die kenianische Ehefrau in Deutschland? Will sie ihren Ehegatten wirklich nur besuchen (was schon ein wenig eigenartig waere) oder will sie zu ihm uebersiedeln? Fuer die Uebersiedlung waere ein Antrag auf Familienzusammenfuehrung zu stellen. Hierfuer ist aber das erfolgreiche Absolvieren eines Sprachtests und wahrscheinlich auch eines vorangehenden Sprachkurses erforderlich (die sog. A1 Bescheinigung vom Goethe Institut). Liegen keine in der Person der Antragstellerin begruendete extrem schwere Hinderungsgruende vor, dann wird der Antrag auch positiv entschieden. Ist normalerweise eine reine Formsache. Es sei denn, es liegt der Verdacht einer Scheinehe vor.
Gruss
CAM |