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Alt 15.06.2005, 22:50
dietzel dietzel ist offline
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AW: Brauche Hilfe und Rat

Kommt auf den Ausweisungsgrund an.

Grundsätzlich können Unionsbürger bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ausgwiesen werden (§ 6 FreizügG/EU).

In diesem Fall müßte gem. § 7 II FreizügG/EU eine Frist benannt worden sein. Während dieser Frist ist die Wiedereinreise in das Gebiet der BRD verboten (stellt eine Straftat dar).

Wenn die Ausweisung schon vor dem Beitritt von Polen zur Union stattfand, sieht die Lage etwas anders aus.

Hier im Forum gibt es aber so und so keine Rechtsberatung. Am besten Anwalt aufsuchen.
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