
24.05.2008, 21:53
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2005 Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
| |
| AW: Ehegatte nach deutschem Recht Zitat: |
Zitat von juliaf Mir ist das alles schon ganz klar dennoch würde ich gerne wissen wann man in Deutschland als Ehegatte angerkannt wird, | Ab der Heirat. Wenn die Ehe im Land der Eheschließung gültig zustande gekommen ist, wir das natürlich auch in Deutschland anerkannt, man ist also auch hier wirksam verheiratet.
Die Vergünstigung bei der Steuer verlangt aber eben etwas mehr als nur eine gültige Ehe, wie schon gesagt wurde: Man muß auch zusammen leben. Zumindest müssen beide Ehegatten in Deutschland leben und hier steuerpflichtig sein. Wenn zum Beispiel einer der Ehegatten aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz an einem anderen Ort in Deutschland unterhält, wäre dies ja kein Dauernd-Getrennt-Leben und steuerlich unschädlich. Lebt aber einer im Ausland, gibts die günstigere Steuerklasse eben nicht, weil der dann in Deutschland nicht steuerpflichtig ist.
Eigentlich gehört das Thema ja auch gar nicht hier zum Ausländerrecht, sondern zum Steuerrecht. Vielleicht kann das ja mal ein Moderator verschieben. |