
02.05.2008, 14:25
|
| Boardneuling | | Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 7
| |
| AW: Verlust Daueraufenthaltsgenehmigung nach Scheidung Also so eine blöde Antwort ist mir bisher noch nicht untergekommen.  Was soll das??? Das ist unnötig, Zeitverschwendung und hilft keinem weiter!
Es geht hier nicht darum, ob man lügen soll oder nicht, sondern solche Fragen haben weitreichende Auswirkungen für Menschen (unabhängig von der Betrachtung der individuellen Umstände, welche in einem solchem Forum sicherlich nicht im einzelnen aufgeführt werden). Im übrigen war Ausgangspunkt eine ganz einfache rechtliche Fragestellung, ob eine erteilte Aufenthaltsgenehmigung zurückgenommen oder widerrufen werden kann. Wer kann mir hier wirklich weiterhelfen? |