Dies ist eine Diskussion zu 400 Euro-Job / Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Gerne möchte ich Ihr Know-how für folgenden Fall in Erfahrung bringen: - Herr X ist Schweizer Bürger und möchte mit seiner Partnerin, Frau Y (Deutsche Staatsangehörige, nicht verheiratet) nach Deutschland ziehen. Die beiden arbeiten und leben zur Zeit in der Schweiz, aus persönlichen Gründen wird ein Wohnortwechsel zurück in die Heimatstadt von Frau Y angestrebt. - Für Frau Y stellt dies kein Problem dar, es muss eine einfache Ab-/Anmeldung in der Schweiz/Deutschland erfolgen - Herr X kann sich auf nachfragen bei der zuständigen Behörde in Deutschland für 3 Monate in Deutschland als Tourist aufhalten (keine Meldepflicht) und in dieser Zeit einen Job suchen. Sobald Herr X einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, muss er mit diesem zum Amt und sich melden. Beim Amt heisst es, dass Herr X dann eine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre erhält. Nun meine beiden Fragen zu diesem Sachverhalt: - Ist es korrekt, dass Herr X sich erst melden und eine Aufenthaltsgenehmigung erhält, wenn er einen Arbeitsvertrag vorweisen kann? - Kann Herr X (als Übergangslösung) den Arbeitsvertrag eines Mini-Jobs (400 Euro/mtl.) vorlegen und dadurch eine Aufenthaltsgenehmigung erlangen? Ich bin gespannt auf Ihre Rückmeldungen. Freundliche Grüsse, Schweizer_86 |
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| Hallo miteinander, Kann mir auf diesen Fall niemand eine Antwort oder einen Lösungsansatz geben? Danke für euer Feedback. Liebe Grüsse, Schweizer_86 |
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| AW: 400 Euro-Job / Aufenthaltserlaubnis Sie hatten doch zu Ihrem vorangegangenen Thread Sozialleistungen für Schweizer Staatsbürger eine Antwort/Antworten erhalten. Was soll der neue Thread?
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: 400 Euro-Job / Aufenthaltserlaubnis Hallo Charles0308 Danke für Ihre Antwort. Der von Ihnen gelinkte Thread bezieht sich auf allfällige Sozialleistungen. Dieser Thread hier handelt sich um eine Frage zur Aufenthaltsbewilligung, daher ist er auch im Unterforum "Asyl-/Ausländerrecht" gepostet. Hier nochmals meine Frage in einfacher Form: - Erhält ein Schweizer (unter Berücksichtigung des Freizügigkeitsabkommens) eine Niederlassungsbewilligung in Deutschland, wenn er vorest erst einen 400 Euro-Job vorweisen kann? Danke für Ihre Feedbacks. Freundliche Grüsse, Schweizer_86 |
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