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3 Jahre nach der Heirat mit einem Deutschen

Dies ist eine Diskussion zu 3 Jahre nach der Heirat mit einem Deutschen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 23.03.2010, 13:07
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3 Jahre nach der Heirat mit einem Deutschen

Eine Weißrussin lebt seit 10 Jahren in Deutschland, hat hier studiert und ist bereits seit einigen Jahren berufstätig. Sie ist mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet. Nach Ablauf der 3 Jahre seit ihrer Heirat in 2006 erhielt sie eine auf 3 weitere Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung. Sollte sie nicht eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen?

Danke für eure Antworte!

Geändert von natuska (23.03.2010 um 13:28 Uhr).
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Alt 23.03.2010, 13:13
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AW: 3 Jahre nach der Heirat mit einem Deutschen

Grundsätzlich schon, aber:

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Umständen versagt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht (mehr) besteht,...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/hei...en_000609.html

Ist das so? Lebt sie in trennung oder sind die beiden noch zusammen?
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 13:22
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AW: 3 Jahre nach der Heirat mit einem Deutschen

Die beiden leben zusammen und denken nicht mal daran sich scheiden zu lassen. Sie ist weder vorbestraft noch irgendwie sonst auffällig. Die Ausländerbehörde behauptet sie solle die Niederlassungserlaubnis extra beantragen. Ist es richtig?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 17:13
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AW: 3 Jahre nach der Heirat mit einem Deutschen

Zitat:
Zitat von natuska
Die Ausländerbehörde behauptet sie solle die Niederlassungserlaubnis extra beantragen. Ist es richtig?
Ich denke schon, hier ist der § dazu: http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#9
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  #5 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 09:06
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AW: 3 Jahre nach der Heirat mit einem Deutschen

Natürlich muss eine NE beantragt werden, sowas kommt ja nicht von alleine. Wer nur die Verlängerung der AE beantragt, bekommt auch nur diese.
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