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Alt 07.03.2005, 08:35
viki viki ist offline
Boardneuling
 
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AW: Recht auf liebe?

Hallo Stan,

also zu deinem Fall kann ich dir nur folgendes sagen, und zwar aus eigener Erfahrung: Ich bin selber eine Ausländerin. lebe aber schon seit einer Ewigkeit in der BRD und habe vor kurzem einen Mann aus meinem Heimatland geheiratet. Wir hatten das gleiche Problem, das du jetzt auch hast. Allerdings kann ich die keine großen Hoffnungen machen, denn es ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Aber hack trotzdem etwas nach. Bei mir war es so: Als ich bei der Stadt den Antrag auf Familienzusammeführung, so heißt das, stellen wollte sagte man mir auch, dass das nicht hier gehen würde sondern im Heimatland in der Botschaft, und das kann dann einige Wochen dauern, das kommt wieder auf das Land und die Botschaft an. Da ich aber gerade am Umziehen war, war dann einige Tage später eine andere Gemeinde für uns zuständig. Dort ging es dann auf einmal, dass man alles hier einreichen kann, was wir auch gemacht haben und innerhalb von 14 Tagen hatte mein Mann seine Aufenthalstgenehmigung. DU kannst höchstens versuchen, falls ihr der Pass für die Dauer der Visumbeantragung nicht eingezogen wird, für sie ein Besuchervisum zu beantragen, was eine Gültigkeit bis zu 3 Monaten haben kann und somit die Wartezeit überbrücken.
Aber wie gesagt, es ist von Bundesland zu Bundesland und wie du auch siehst von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, aber lass den Kopf nicht hängen, hack einfach mal nach. Und falls es doch nicht geht bleibt dir leider nichts anderes übrig als abzuwarten.

Liebe Grüße und viel Glück
Viki
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