Einzelnen Beitrag anzeigen

  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2003, 12:57
Tom399 Tom399 ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2003
Beiträge: 11
Keine Wertung, Tom399 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom399 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom399 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom399 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom399 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom399 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom399 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom399 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom399 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom399 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Halli Asia,

deine erste Frage sollte eigentlich der ASTA an deiner Uni Auskunft geben können, ansonsten wäre das Arbeitsamt zuständig.

Zweite Frage: Eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) wird per Gesellschaftsvertrag (§§ 705 BGB ff.) gegründet. Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben, versteht sich aus Beweisgründen aber von selbst - oder?

Gruß Thomas

Geändert von Tom399 (29.01.2003 um 13:03 Uhr).
Mit Zitat antworten