
29.01.2003, 12:57
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jan 2003
Beiträge: 11
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Halli Asia,
deine erste Frage sollte eigentlich der ASTA an deiner Uni Auskunft geben können, ansonsten wäre das Arbeitsamt zuständig.
Zweite Frage: Eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) wird per Gesellschaftsvertrag (§§ 705 BGB ff.) gegründet. Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben, versteht sich aus Beweisgründen aber von selbst - oder?
Gruß Thomas
Geändert von Tom399 (29.01.2003 um 13:03 Uhr).
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