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2 x doppelte Staatsangehörigkeiten

Dies ist eine Diskussion zu 2 x doppelte Staatsangehörigkeiten innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2008, 11:43
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2 x doppelte Staatsangehörigkeiten

Hallo,

bin neu hier im Forum und habe gleich direkt mal eine Frage

Angenommen,
Person A
-26 Jahre alt
-männlich)
-geboren in Deutschland
- Mutter Deutsche
- Vater Tunesier

ist im Besitz beider Staatsangehörigkeiten (Pässe)

Person B:
- 27 Jahre alt
- weiblich
- geboren in Deutschland
- Mutter: Tunesierin
- Vater: Tunesier
- Beide Elternteile wurden 1995 eingebürgert

Person B ist ebenfalls im Besitz beider Staatsangehörigkeiten

Wie verhält es sich nach derzeitigem Gesetz der Doppelstaatsbürgerschaft bei beiden Personen?
Muss eine Person eine Staatsbürgerschaft "abgeben"?

Person A ja sicherlich nicht, aber wie schaut es bei Person B aus?

Vielen Dank schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2008, 16:13
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AW: 2 x doppelte Staatsangehörigkeiten

Zitat:
Zitat von Tbledi
- Beide Elternteile wurden 1995 eingebürgert

Person B ist ebenfalls im Besitz beider Staatsangehörigkeiten
Durch die Einbürgerung der Eltern wird man nicht Deutscher, dazu muss Person B also schon selbst eingebürgert worden sein, denn sie wurde ja bereits vor der Einbürgerung der Eltern geboren.


Zitat:
Zitat von Tbledi
Muss eine Person eine Staatsbürgerschaft "abgeben"?
Nö, wieso auch?
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