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2 Nationalitäten ?

Dies ist eine Diskussion zu 2 Nationalitäten ? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 07:08
Boardneuling
 
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Question 2 Nationalitäten ?

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus?

Eine Frau (Kroatin) ist seit 1987 verheiratet mit einem Niederländer und wohnt seit dem in Deutschland. Beide besitzen die unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Gemeinsam haben Sie 2 Kinder die geboren sind in Deutschland (beide Kinder sind Niederländer).
Die Frau hat einen Bruder der mehrere Grundstücke in Kroatien hat die Sie eventuell Erbt. Diese würde Sie nur Erben wenn Sie ihre Kroatische Staatbürgerschaft behällt. Is es möglich dass diese Frau die Deutsche Staatsangehörigkeit erlangt und die Kroatische behällt? Einen Einbürgerungstest hat Sie erfolgreich bestanden.

Mit freundlichen Grüßen,

Billy
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 12:38
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AW: 2 Nationalitäten ?

Zitat:
Zitat von Billy1966 Beitrag anzeigen
...Die Frau hat einen Bruder der mehrere Grundstücke in Kroatien hat die Sie eventuell Erbt. Diese würde Sie nur Erben wenn Sie ihre Kroatische Staatbürgerschaft behällt... Billy
Warum sollte sie in Kroatien nicht erben können, wenn sie die kroatische Staatsangehörigkeit abgibt?
Nach kroatischem Erbrecht sind EU-Bürger in Kroatien voll erbberechtigt.
Siehe auch http://www.institut-fuer-internation...-kroatien.html
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 16:17
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AW: 2 Nationalitäten ?

Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit im Fall einer Einbürgerung richtet sich nach § 12 StAG. Unterstellt, dass das Erbe tatsächlich von der Beibehaltung der kroatischen Staatsangehörigkeit abhängt (was ich nicht weiß), könnte hier durchaus der Ausnahmetatbestand des § 12 Abs. 1 Nr. 5 StAG (drohen wirtschaftlicher Nachteile) in Betracht kommen.
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