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2 EU-Staatsbürgerschaften auch bei Beantragung vor 2007?

Dies ist eine Diskussion zu 2 EU-Staatsbürgerschaften auch bei Beantragung vor 2007? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 22.07.2008, 16:02
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2 EU-Staatsbürgerschaften auch bei Beantragung vor 2007?

Hallo Zusammen,

ich muss hier einen Fall lösen und bräuchte mal eure Hilfe:

Person X mit deutscher Staatsbürgerschaft hat seit 2002 eine weitere Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates beantragt und 2002 direkt bekommen. Für den EU-Staat ist die doppelte Angehörigkeit kein Problem gewesen, nur für den deutschen Staat, wobei dies diesem Verschwiegen worden ist. Jetzt gilt nun seit 2007 § 25 Abs. 1 Satz 2:

----
Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
----

Demnach wäre eine doppelte Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht legal. Doch trifft dies auch dann zu, wenn die 2te Staatsbürgerschaft schon vor 2007 bestand und nicht erst aktuell beantragt wurde? Könnte dies zu einem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft führen?

Vielen Dank im Voraus

Chaddictive
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2008, 23:19
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AW: 2 EU-Staatsbürgerschaften auch bei Beantragung vor 2007?

Zitat:
Zitat von chaddictive
Könnte dies zu einem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft führen?
Was für eine deutsche Staatsbürgerschaft? Die ist seit 2002 erloschen, und zwar vollkommen unabhängig davon, ob eine deutsche Behörde davon weiß.

Zitat:
Jetzt gilt nun seit 2007 § 25 Abs. 1 Satz 2:
Eben, seit 2007. Vorher nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.07.2008, 14:00
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AW: 2 EU-Staatsbürgerschaften auch bei Beantragung vor 2007?

Hm, wird wohl so sein.

dank dir
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