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Alt 10.11.2006, 23:22
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AW: Baby unterwegs - Welche Rechte hat es als Kind einer Ausländerin

Zitat:
Zitat von Juwel11
Die letzte Antwort verstehe ich nicht ganz. Bedeutet es, dass das Kind erst mit der Vollendung des 5. Lebensjahres den Nachnamen des Vaters annehmen darf:
Nein. Dies gilt nur wenn das Kind das 5. Lebensjahr schon vollendet hat, aslo 5 Jahre alt ist.

Zitat:
Zitat von Juwel11
und wie ist das gemeint, dass es einwilligen muss? :
Es muss dem ganzen nur zustimmen. Klingt eigenartig auf Grund des Alters, ist aber so.

Zitat:
Zitat von Juwel11
Man könnte also nicht vor der Geburt ins Standesamt, die Vaterschaft anerkennen lassen und den Nachnamen festlegen?
Ist etwas schwieriger bei unverheirateten Paaren. Deswegen hat man ja 4 Wochen nach Geburt des Kindes Zeit, den Geburtsnamen des Kindes festzulegen.
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