
10.11.2006, 23:22
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2006 Alter: 40
Beiträge: 9.067
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| AW: Baby unterwegs - Welche Rechte hat es als Kind einer Ausländerin Zitat: |
Zitat von Juwel11 Die letzte Antwort verstehe ich nicht ganz. Bedeutet es, dass das Kind erst mit der Vollendung des 5. Lebensjahres den Nachnamen des Vaters annehmen darf: | Nein. Dies gilt nur wenn das Kind das 5. Lebensjahr schon vollendet hat, aslo 5 Jahre alt ist. Zitat: |
Zitat von Juwel11 und wie ist das gemeint, dass es einwilligen muss? : | Es muss dem ganzen nur zustimmen. Klingt eigenartig auf Grund des Alters, ist aber so. Zitat: |
Zitat von Juwel11 Man könnte also nicht vor der Geburt ins Standesamt, die Vaterschaft anerkennen lassen und den Nachnamen festlegen?  | Ist etwas schwieriger bei unverheirateten Paaren. Deswegen hat man ja 4 Wochen nach Geburt des Kindes Zeit, den Geburtsnamen des Kindes festzulegen. |