
10.11.2006, 18:27
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 3
| |
AW: Baby unterwegs - Welche Rechte hat es als Kind einer Ausländerin Die letzte Antwort verstehe ich nicht ganz. Bedeutet es, dass das Kind erst mit der Vollendung des 5. Lebensjahres den Nachnamen des Vaters annehmen darf und wie ist das gemeint, dass es einwilligen muss? Man könnte also nicht vor der Geburt ins Standesamt, die Vaterschaft anerkennen lassen und den Nachnamen festlegen? |