Zitat:
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Zitat von Juwel11 durch die Vaterschaftsanerkennung unser Kind den Nachnamen des Vaters annehmen kann und automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhält |
Allein damit ist es aber nicht getan. Ich zitiere mal;
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht,
kann dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen des
anderen Elternteils erteilen. Die Erteilung des Namens bedarf der
Einwilligung des
anderen Elternteils und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der
Einwilligung des Kindes. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden.
Also nach der Geburt des Kindes, innerhalb von 4 Wochen, den Geburtsnamen durch diese Erklärung beim Standesamt beantragen.
Ansonsten gebe ich Mitleser recht.

Nur bitte haltet die Forenregeln ein. Von Mitleser hätte ich es allerdings erwartet.
Achso, § 1617 a, Abs. 2 BGB.