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Alt 07.11.2006, 20:39
Juwel11 Juwel11 ist offline
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Smile AW: Baby unterwegs - Welche Rechte hat es als Kind einer Ausländerin

Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben Recht, dass ich schon jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen könnte. Ich hätte sie sogar schon viel eher beantragen können, denn ich habe ein unbefristetes Visum mit Niederlassungserlaubnis und bin weder illegal hier noch bin ich vorbestraft. Nur habe ich bislang keinen Sinn darin gesehen, denn durch eine deutsche Staatsbürgerschaft würde ich noch lange nicht zu einer Deutschen werden. Ich glaube aber, dass das ein anderes Thema ist, das eher in die Psychoanalyse fällt und nicht ins Juraforum. Was ich aber damit gemeint habe, war, ob sich durch eine Heirat etwas für unser Kind ändern würde. Also ob es zum Beispiel mit dem Nachnamen, der Staatsbürgerschaft und der Vaterschaft einfacher wäre, weil ich keine Ahnung hatte, was man wie lösen könnte. Aber wenn Sie meinen, dass durch die Vaterschaftsanerkennung unser Kind den Nachnamen des Vaters annehmen kann und automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, wären schon all meine Fragen beantwortet.
An dieser Stelle noch ein herzliches Dankeschön!
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