
07.11.2006, 17:05
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2005 Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.265
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| AW: Baby unterwegs - Welche Rechte hat es als Kind einer Ausländerin Wenn der deutsche Vater die Vaterschaft anerkennt, ist das Kind deutscher Staatsbürger. Bulgarischer aber wohl auch.
Das Kind kann auch den Familiennamen des Vaters erhalten.
Wenn du heiratest, behältst du die bulgarische Staatsbürgerschaft sowieso, wie kommst du darauf, dass sich da was ändert? Durch Heirat ändert sich daran jedenfalls nichts.
Du könntest die deutsche Staatsbürgerschaft aber wohl schon jetzt beantragen, siehe § 10 StAG. Vorausgesetzt du bist nicht illegal hier, nicht vorbestraft und kriegst keine Sozialhilfe. |