Also bei dem Bekannten geht es bestimmt um ein Einreisevisum.
Da wäre es vielleicht ratsam wenn er eine Einladung über ein Familienmitglied macht und die Dame somit ein einreisevisum bekommt.
Dann heiratenudn einVisum zur Familienzusammenführung beantragen da man ja verheiratet ist.
Normal kann die Dame, sofern sie verheiratet ist eine Abreitserlaubnis beantragen und wenn Sie eine Arbeit nachweisen kann sollte es mit demVisum keine Probleme geben dürfen.
ich finde es nur traurig, das unser
Staat seinen Mitbürgern solche Steine in den Weg legt.
Wenn ein Sozialhilfeempfänger heiraten will bekommt er möglicherweise noch Zuschüsse für die Hochzeit .. ...ne ne Deutschland Deutschland.
Ichholland kann man eine Freundin bei sich wohnen haben und die bekommt ein Visum auch wenn mannihct verheiratet ist und wenn nötig sogar noch Unterstützung zum Lebensunterhalt sofern der Partner nichts verdient.
So habe ich das zumindest gehört .. bs der Wahrheit entspricht weiss ich nicht.
Aber das mit dem Einkommensnachweis finde ich schon eine sehr große Einmischng unseres Staates in die
Privatsphäre und müsste normalerweise rechtlich nicht vertretbar sein.
Also bitte wer kann mir sagen ob es dazu Gerichtsurteile gibt.
ich freue mich über jede Antwort.