
03.08.2006, 00:26
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| Ausländer und uneheliches Kind und deutsche Bürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis Hallo!
Ein Ausländer M hat ein uneheliches kind,das mit der deutschen Mutter in Deutschland lebt.
Hat M ein Recht auf deutsche Bürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung?
Wenn nicht,hat er ein Recht darauf wenn das Kind 18 Jahre alt wird?
Was sind überhaupt die Rechte und Pflichte für den M?Danke. |