
26.06.2006, 10:50
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| AW: Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft im Ausland - verlusst der deutschen? Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch verloren, wenn auf Antrag hin eine ausländische erworben wird. Knackpunkt ist die Frage, wann die ausländische erworben wird. Anscheinend bestimmte das türkische Recht vor 2000, das eine Einbürgerung erst bei Begründung eines türkischen Wohnsitzes wirksam wird. Dann war also in Wirklichkeit die türk. StA nicht erworben, so dass die deutsche nicht verloren werden konnte (auch wenn die Türkei - wohl völkerrechtswidrig- Zettel wie Pässe etc. ausgestellt haben sollte).
Wenn die türkische StA wegen Wohnsitzverlagerung tatsächlich erworben werden konnte, ist die deutsche natürlich weg. Man muss halt Prioritäten setzen im Leben. |