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Alt 22.04.2006, 15:54
Mitleser Mitleser ist offline
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AW: Staatsangehörigkeits/-Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis

Ich schätze mal, dass der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden soll:

§ 3

Die Staatsangehörigkeit wird erworben

...
4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
...

Also ist das die richtige Bescheinigung dafür.
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