
22.04.2006, 15:54
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2005 Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.265
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| AW: Staatsangehörigkeits/-Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis Ich schätze mal, dass der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden soll:
§ 3
Die Staatsangehörigkeit wird erworben
...
4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
...
Also ist das die richtige Bescheinigung dafür. |