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Alt 25.03.2006, 23:01
Mitleser Mitleser ist offline
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AW: Wie kann diese Frau aus ihrer Missbrauchssituation herauskommen?

Sagte ja, kenne das ö. Recht nicht, hier in D wäre die Altersgrenze 18, wobei es auf den Zeitpunkt des Adoptionsantrages ankommt.

Gut, dann hat die die ö. Staatsbürgerschaft also nicht erworben, was aber nichts an der grundsätzlichen Unterhaltspflicht der Adoptivmutter ändert.
Wenn das volljährige Kind aber eigenes Einkommen - und sei es als Prostituierte - hat, dürfte sich die Unterhaltspflicht erledigt haben. Als Nigerianerin muss sie natürlich eine Arbeitserlaubnis besitzen, um eine Tätigkeit ausüben zu dürfen, liegt diese denn vor?
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