Einzelnen Beitrag anzeigen

  #1 (permalink)  
Alt 08.10.2003, 12:47
Schattenmann Schattenmann ist offline
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2003
Beiträge: 2
Keine Wertung, Schattenmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schattenmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schattenmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schattenmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schattenmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schattenmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schattenmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schattenmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schattenmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schattenmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Recht auf liebe?

Als erstes einmal ein Kompliemt an den Betreiber dieses Forums.
Finde ich klasse das es auch so etwas gibt um viele Infos zu bekommen.
Mein Anliegen bzw. meine Fragen an Sachkundige Mitmenschen.

Wenn ein deutscher Mann b.B. eine ausländische Frau heiraten möchte verlangt das zuständige Ausländeramt zur Visumgenemigung einen Einkommensnachweis von ihm.

ich habe aber gehört das es ein Gerichtsurteil geben soll welches diese Forderung als gegenstandslos betrachetet.
da heisst es ... Jeder Mensch hat das Recht auf Liebe .. ganz egal wie hoch sein Einkommen etc. ist ....
Irgendwie in der Art.
Wer kann mir da weiter helfen und mir sagen wo bzw wann dieses Urteil gesprochen wurde und ob es rechtskräftig für die ganze BRD ist.

ich freue mich schon auf viele Tips.
gruß
euer Schattenmann
Mit Zitat antworten